Digitalisierung der Verwaltung und Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen

In der Privatwirtschaft lassen sich über die letzten Jahre große Innovationssprünge durch eine rasante technologische Entwicklung beobachten, die zu einer erheblichen Effektivierung betrieblicher Arbeitsabläufe und Produktionsprozesse geführt hat. Die deutsche Verwaltung hat den Trend zur Einführung von IT-Applikationen, Algorithmen und künstlicher Intelligenz zwar erkannt, hinkt mit der Umsetzung der gewünschten Maßnahmen aber deutlich hinterher. Eine zügige und effiziente Digitalisierung ist jedoch nur innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen denkbar und damit nicht zuletzt auch von der Mitbestimmung des Personalrats bei der Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen abhängig.

CBH-GF Dr. Jörg Laber und RA Tomislav Santon setzen sich in ihrem Beitrag in der Zeitschrift öAT (Zeitschrift für das öffentliche Arbeits- und Tarifrecht, 7/2018, S. 133 ff.) mit der Gefahr eines in der Rechtsprechung extensiv gehandhabten Beteiligungstatbestandes auseinander und zeigen in der Folge einen Lösungsansatz hin zu einer moderaten Beteiligung des Personalrats auf, der sowohl die Interessen der Beschäftigten als auch diejenigen des Dienstherrn ausreichend berücksichtigt.“