Im Rahmen der Befristung zu Vertretungszwecken sind grundsätzlich verschiedene Formen der Vertretung zu unterscheiden, die jeweils unmittelbaren Einfluss auf die Anforderungen an eine zulässige Sachgrundbefristung stellen. Als eine dieser Formen stellt die sogenannte Zuordnungsbefristung insbesondere im öffentlichen Arbeitsrecht ein beliebtes Mittel dar, um befristete Arbeitsverträge abzuschließen.
CBH-Partner Dr. Jörg Laber und Wiss. Mit. Tim Korkala geben in ihrem aktuellen Beitrag in der Zeitschrift öAT (Zeitschrift für das öffentliche Arbeits- und Tarifrecht 8/2019, S. 155 ff.) einen Überblick über die Befristung zu Vertretungszwecken im Allgemeinen und die bestehenden Besonderheiten bei der Befristung im Wege der gedanklichen Zuordnung.