Das Schwimmbad im kommunalen Querverbund – Neues Schreiben des Bundesfinanzministerium zum Querverbund und beihilfenrechtliche Absicherungsmöglichkeiten für den Defizitausgleich – Termine: 09.11.2016 in Hannover und 23.11.2016 in Mannheim“

In dem Seminar werden sowohl die neuen Voraussetzungen für eine steuerlich anerkennungsfähige Verlustübernahmen im steuerlichen Querverbund für Bäder als auch die beihilfenrechtlichen Absicherungsmöglichkeiten für die Bäderfinanzierung beleuchtet.

Die Referenten erklären, was bei neu geplanten Querverbünden in Zukunft im Hinblick auf die Gewichtigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verflechtung zu beachten ist und nach welchen Kriterien sich bemisst, ob ein Blockheizkraftwerk (BHKW) dem Bad „dient“. Am 11.5.2016 hat das Bundesfinanzministerium das finale Schreiben zur Querverbundverrechnung von kommunalen Schwimmbädern und anderen Einrichtungen, die Wärme- und Strombedarf haben, im Bundessteuerblatt veröffentlicht.

Das Schreiben gilt ab sofort. Übergangsweise bis längstens 31.12.2016 kommen noch die bisherigen Zusammenfassungsgrundsätze zur Anwendung.

Im zweiten Teil des Seminars stellt CBH-Anwalt Dr. Jan Deuster alternative Möglichkeiten für die EU-beihilfenrechtliche Absicherung des steuerlichen Querverbunds vor dem Hintergrund aktueller Rechtsentwicklungen, wie z.B. dem Beihilfenbeschluss „Kristall Bäder AG“ v. 23.7.2014 sowie zu rein lokalen Fördermaßnahmen dar.

Nutzen Sie die Möglichkeit, vorab konkrete Fallkonstellationen und Fragen zu übermitteln und zum Gegenstand der Veranstaltung zu machen.

Das Anmeldungsformular sowie weitere Einzelheiten und Informationen finden Sie hier.