Kostenklausel in Riester-Verträgen können zum Problem für Banken und Sparkassen werden

Einer ganzen Reihe von Banken und insbesondere Sparkassen gehen aktuell Abmahnungen der Verbraucherzentralen zu, moniert werden Kostenklauseln in Riester-Verträgen.

In einem ersten Urteil hat das LG Dortmund jetzt in erster Instanz entschieden, dass die von der Sparkasse Westmünsterland in VorsorgePlus-Verträgen verwendete Klausel „Im Falle der Vereinbarung einer Leibrente werden dem Sparer ggfs. Abschluss- und/oder Vermittlungskosten belastet.“ unzulässig sei (LG Dortmund, Urteil vom 01.09.2020, 25 O 8/20 – nicht rechtskräftig, Berufung eingelegt beim OLG Hamm zum Aktenzeichen I-31 U 251/20).

Auch das LG Kaiserslautern (Urteil vom 14.8.2020, 2 O 850/19) entschied im Sinne der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Vor dem LG München ist ein Verfahren zum Aktenzeichen 27 O 230/20 anhängig. Verhandelt wird hier erst im kommenden Jahr. Die Anbieter von Riester-Verträgen sind verpflichtet, vor Vertragsschluss über anfallende Kosten zu informieren. Das LG Dortmund folgte nun der Auffassung der Verbraucherzentrale, dass aus der monierten Klausel weder hervorgehe, in welcher Höhe Kosten verlangt würden, noch wer diese in Rechnung stellen werde. Solche Klauseln mit unbestimmten Angaben zur Höhe anfallender Kosten bei Beginn der Rentenbezugsphase seien – so die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg – in den meisten von Sparkassen vertriebenen Vorsorge Plus Verträgen enthalten. In einigen Riester Banksparplänen der Volks- und Raiffeisenbanken seien diese Kosten im Vertragstext zwar explizit ausgeschlossen, würden aber dennoch in Rechnung gestellt. Weiteres Ungemach droht deshalb.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat auf ihrer Internetseite bereits einen Musterbrief und Informationen zum weiteren Vorgehen eingestellt. Betroffene Institute sollten sich anwaltliche Unterstützung einholen, spätestens sobald ihnen die Abmahnung einer Verbraucherzentrale oder entsprechende Kundenschreiben zugehen.

(Quellen: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und Juris)

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Paul H. Assies

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