Mit Urteil vom 27. April 2021 (XI ZR 26/20) hat der BGH entschieden, dass Klauseln in den AGB einer Bank unwirksam sind, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu Änderungen der AGB und Sonderbedingungen fingieren.
Welche Folgen hat das Urteil für die Kreditwirtschaft? Antworten auf diese Frage und mehr finden Sie in dieser Ausgabe des CBH EXTRABLATT | Bankrecht