Neue Standardvertragsklauseln für Datenübermittlung an Drittländer – Fokussierter Überblick

Die Europäische Kommission hat im Nachgang zur EuGH-Entscheidung Schrems II neue Standardvertragsklauseln für den Transfer personenbezogener Daten in Drittländer beschlossen. Die neuen Regelwerke treten am 27.06.2021 in Kraft und werden für die Praxis gerade mit Blick auf die bestehenden Unsicherheiten eines Datentransfers in Drittländer, insbesondere die USA, von erheblicher Bedeutung sein.

Die neuen Standardvertragsklauseln (z.T. auch als „Standarddatenschutzklauseln“ bezeichnet) sind umfangreich und aufgrund eines modularen Ansatzes durchaus komplex. Zudem finden sich zentrale Neuerungen, namentlich eine Datentransfer-Folgeabschätzung, welche die Praxis vor Herausforderungen stellen werden.

Zentrale Hintergründe, wesentliche Regelungsinhalte und praktische Auswirkungen stellt Dr. Sascha Vander in Form einer Kurzpräsentation vor: Präsentation Standardvertragsklauseln Drittländer

Zu den Standardvertragsklauseln: Amtsblatt EU, 07.06.2021, Abl. EU L 199/31 (CELEX_32021D0914)

Abgrenzungshinweis: Die neuen Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer sind dabei nicht mit den parallel von der Europäischen Kommission veröffentlichten Standardvertragsklausen für die Abbildung DS-GVO-konformer Vereinbarungen über Auftragsverarbeitung innerhalb der EU  zu verwechseln. Insoweit dürfen wir auf unseren Parallelbeitrag verweisen.

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Dr. Sascha Vander, LL.M.

Dr. Sascha Vander, LL.M.

T: +49 221 95 190-60
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