Hinweisgeberlösung rechtssicher umsetzen

Wir unterstützen Sie bei der Implementierung einer internen Meldestelle und stellen Ihnen unser digitales Hinweisgebersystem vor.

Schützen Sie Ihre Reputation und stärken Sie Ihre Unternehmenskultur. Die Einrichtung eines Hinweisgebersystems (interne Meldestelle) ermöglicht nicht nur die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen, sondern ermöglicht es Ihren Mitarbeitern auf einfache Art und Weise auf Missstände intern aufmerksam zu machen.

Wer muss ein Hinweisgebersystem vorhalten?

    Alle Unternehmen und öffentliche Stellen mit mehr als 50 Mitarbeitenden müssen ein Meldesystem zur Abgabe von anonymen Hinweisen einrichten.

    Wie kann ich die gesetzlichen Pflichten schnell und einfach erfüllen?

    Durch die Implementierung einer digitalen Hinweisgeberlösung, die wir Ihnen anbieten können. Die Installation ist mit nur wenigen Klicks erledigt, Ihre Daten liegen sicher in der Telekom-Cloud in Deutschland.

    Was ist die digitale Hinweisgeberlösung? 

    Die Plattform funktioniert wie ein sicherer Briefkasten. Die Hinweisgebenden können anonym und ohne persönliche Risiken auf Missstände hinweisen.

    Was kostet mich die digitale Hinweisgeberlösung?

    Die Software kann bei uns zu einem Lizenzpreis zzgl. einer Hinweisbearbeitungspauschale gebucht werden. Die Kosten für öffentliche Unternehmen liegen im Zweifel unter der Grenze einer Direktvergabe.

    Was beinhaltet die Hinweisbearbeitungspauschale?

    Wir prüfen für Sie die eingegangenen Hinweise und geben eine kurze Ersteinschätzung ab und behalten die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen im Blick. Durch unsere Unterstützung benötigen Sie kein weiteres Personal.

    Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)?

    Das HinSchG soll den bislang lückenhaften und unzureichenden Schutz von hinweisgebenden Personen in Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie (EU) 2019/1937 in nationales Recht gewährleisten.

    Was ist das Ziel des Gesetzes?

    Ziel des Gesetzes ist der Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern. So nehmen Beschäftigte in Unternehmen und Behörden Missstände oftmals als erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Durch das Hinweisgeberschutzgesetz sollen diejenigen, die Hinweise abgeben, vor Benachteiligung geschützt werden.

    Wie ist der aktuelle Stand?

    Anfang April 2023 fordert die Unionsfraktion den Vermittlungsausschuss anzurufen, um eine Einigung zum Hinweisschutzgesetz zu erzielen.

    Zuvor war es (zum wiederholten Fall) nicht zur finalen Verabschiedung des HinSchG gekommen. Ursächlich hierfür war, dass die eigentlich für den 30. März 2023 vorgesehene 2. und 3. Lesung des Gesetzes im Bundestag kurzfristig von der Tagesordnung genommen wurde. Zunächst ist das Gesetz daher vertagt. 

    Am 10. Februar 2023 hat der Gesetzesentwurf im Bundesrat keine Zustimmung erhalten.  

    Alle wichtigen Informationen haben wir für Sie in einer Datei zum Download zusammengetragen.