In seinem Urteil vom 08.02.2018 (Az. 6 U 403/17) hat das OLG München einen Wettbewerbsverstoß aufgrund der Verwendung des Werbeslogans „25% Geburtstagsrabatt auf fast alles“ wegen unzureichender Angabe der von der Rabattaktion ausgenommenen Waren festgestellt. Sachverhalt Der Kläger ist ein eingetragener Verein, der satzungsgemäß auch den Zweck verfolgt, die gewerblichen Interessen seiner Mitglieder zu fördern […]