Neuerungen im Produktsicherheitsrecht: Unternehmen müssen sich auf wesentliche Änderungen beim Inverkehrbringen von Verbraucherprodukten einstellen.

Am 30. März 2023 hat das Europäische Parlament die neue Produktsicherheitsverordnung beschlossen. Diese soll die über 20 Jahre alte Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit aus dem Jahr 2001 (2001/95/EG) ablösen, muss aber zunächst noch durch den Europäischen Rat förmlich gebilligt werden.

Die neuen Vorschriften werden nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten gelten und bringen einige wesentliche Änderungen mit sich.

So gelten Verbraucherprodukte künftig auch dann schon als auf dem Markt bereitgestellt, wenn sie im Rahmen des Fernabsatzes (in der Regel also online) angeboten werden. Daraus folgt eine erhebliche Vorverlagerung des Zeitpunktes, ab dem Pflichten aus der Produktsicherheitsverordnung greifen und Produkte entsprechend konform gestaltet sein müssen.

Auch die Beurteilungskriterien für das „sichere Produkt“ erfahren eine Erweiterung und Verschärfung – so sind zukünftig u. a. die mögliche Einwirkung anderer Produkte oder Cybersicherheitsmerkmale im Rahmen der Beurteilung zu berücksichtigende Aspekte. Auch für nicht harmonisierte Produkte kommen auf Hersteller weitere Pflichten zu, beispielsweise eine Pflicht zur Durchführung einer Risikoanalyse und zur Aufstellung einer technischen Dokumentation.

Darüber hinaus bringen die Änderungen zahlreiche Pflichten für Unternehmen zur Aufstellung von internen Product-Compliance-Prozessen mit sich, gleichermaßen neue (Informations-)Pflichten für Online-Handel und Online-Marktplätze.

Praxistipp

Auch wenn nach Inkrafttreten der Verordnung noch ein Übergangszeitraum von 18 Monaten greift, bevor die Regelungen unmittelbare Geltung finden, sollten sich Unternehmen möglichst bereits jetzt auf die Umsetzung der neuen Vorgaben und der auf sie zukommenden Veränderungen einstellen. Gerade aufgrund der zahlreichen neuen operativen Pflichten – insbesondere auch mit Blick auf die internen Unternehmensabläufe – und unter Berücksichtigung der Produktentwicklungs- und Herstellungszyklen ist eine zeitnahe Auseinandersetzung mit den Änderungen empfehlenswert.