Einheitspatent – Stunde null

Am 01.06.2023 startet das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung sowie das zugehörige Gerichtssystem

Nach mehreren Jahrzehnten politischer, rechtswissenschaftlicher und ökonomischer Bestrebungen und Anläufen; nach Pensionierungen einer ganzen Generation von initiativen patentrechtlichen Praktikern; nach gefühlt Tausend Veröffentlichungen und Stellungnahmen in Fachzeitschriften mit sachlichen und anderen Beiträgen; nach einem zwischenzeitlichen Europa-politischen Erdbeben, dem manche die Wirkung als Sargnagel für das System prophezeit haben; nach einer Ehrenrunde des Vorhabens über das Bundesverfassungsgericht; nach unzähligen Flugreisen der geballten Prominenz der europäischen Patentpraktiker anlässlich von Expertenrunden, Ausschüssen und Komitees; nach zähen Verhandlungen über nationale Standorte, Funktionen und Kompetenzen; nach einer Verfahrensordnung, die erstmalig fachspezifische detaillierte Regelungen über die Führung patentrechtlicher Klageverfahren enthält; nach einer personellen und örtlichen Beteiligung von deutscher Seite, die eine Festigung des Standorts Deutschland als Schauplatz für die Durchsetzung von Patenten in Europa verspricht; nach unterschiedlichsten Prognosen und kreativen Strategien von Unternehmen, um zukünftig ihr Patentportfolio mit Europäischen Patenten mit einheitlicher Wirkung anzureichern;

sagen wir: Herzlich Willkommen, rein ins kalte Wasser und einen guten Start!