DSK veröffentlicht neue Version der Orientierungshilfe Telemedien

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat die Orientierungshilfe für Anbieter von Telemedien (sog. OH Telemedien) aktualisiert. Einen Schwerpunkt der Orientierungshilfe bilden Fragen rechtskonformer Einwilligungen speziell im Kontext von § 25 TTDSG, wobei die Orientierungshilfe auch Empfehlungen für die Gestaltung von Einwilligungsbannern ausspricht und das Problem sog. Dark Pattern angeht.

Mit dem Inkrafttreten des TTDSG zum 1. Dezember 2021 traten zeitgleich ein neues Telekommunikationsgesetz (TKG) und Änderungen des TMG in Kraft. Im TTDSG wurden die wesentlichen Datenschutzvorschriften für Telekommunikations- und Telemediendienste gebündelt. Telemediendienste sind gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 TMG i.V. m. § 2 Abs. 1 TTDSG alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 61 TKG, telekommunikationsgestützte Dienste nach § 3 Nr. 63 TKG oder Rundfunk nach § 2 RStV sind. Weder im TKG noch im TMG sind noch Datenschutzvorschriften enthalten. Das TTDSG hat u. a. Auswirkungen auf den sehr praxisrelevanten Einsatz von Cookies und ähnlichen Technologien.

Zum Inkrafttreten des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetzes (TTDSG) im Dezember 2021 verabschiedete die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) die Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden für Anbieter von Telemedien (OH Telemedien 2021). Diese setzt sich ausführlich mit den Anforderungen des neuen Gesetzes sowie der Datenschutz-Grundverordnung beim Betrieb von Webseiten auseinander und gibt Webseitenbetreibenden, Anbietenden von Telemedien sowie Nutzenden und Rechtsanwendenden Hilfestellungen für einen datenschutzkonformen Betrieb ihrer Webseiten. Auf Webseiten und in Apps kommen regelmäßig Technologien zum Einsatz – häufig von Drittdienstleistenden – die es ermöglichen, personenbezogene Daten von Nutzenden zu verschiedenen Zwecken zu verarbeiten. Ein sehr praxisrelevantes Beispiel solcher Technologien sind sogenannte Cookies, die in den Anwendungsbereich des neuen § 25 TTDSG fallen.

Im Anschluss an die Veröffentlichung der OH Telemedien 2021 hat die DSK ein öffentliches Konsultationsverfahren eingeleitet. Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wurden entsprechende Anpassungen und Ergänzungen in der Ursprungsversion der OH Telemedien 2021 vorgenommen. Eine aktualisierte Fassung der OH Telemedien hat die DSK nunmehr nebst einem Auswertungsbericht, welcher sich detailliert mit den im Konsultationsverfahren eingegangenen Stellungnahmen befasst, zwischenzeitlich veröffentlicht.

Die Orientierungshilfe widmet sich in ihrer aktualisierten Fassung unter anderem der Abgrenzung der Anwendungsbereiche des TTDSG und der DS-GVO und befasst sich eingehend mit den Anforderungen des Schutzes der Privatsphäre in Endeinrichtungen gemäß § 25 TTDSG. Hierbei geht die Orientierungshilfe den in der Praxis höchst relevanten Fragen hinreichender Einwilligungsverfahren nach und greift vor allem die in der Praxis verbreiteten Konzepte für die Gestaltung von Einwilligungsbannern auf, mit welchen Nutzende zu einer Einwilligung „verleitet“ werden sollen, sei es durch umständlichere Verfahren für die Ablehnung einer Einwilligung, sei es durch die farbliche Hervorhebung der vom Anbieter gewünschten Handlung für die Abgabe einer Einwilligung (sog. Dark Pattern).

Auch wenn die Orientierungshilfe „nur“ die Sicht der Aufsichtsbehörden abbildet und in keiner Weise verbindlich ist, bietet die Orientierungshilfe Anbietern von Telemedien eine wichtige Grundlage für die Auslegung diverser Einzelfragen und die Abbildung von möglichen Gestaltungsstrategien. Zu beachten ist dabei, dass die Position der DSK – wie im Regelfall – eine eher restriktivere Sicht verfolgt und mögliche Gestaltungsspielräume tendenziell nicht ausreizt. Gleichwohl bietet die Orientierungshilfe im Mindestmaß eine Hilfestellung für die Frage, mit welcher Position Anbieter von Telemedien in aufsichtsrechtlichen Verfahren zu rechnen haben, zumal die Positionen der Aufsichtsbehörden nicht selten auch in gerichtlichen Verfahren jedenfalls Berücksichtigung finden.

Zur aktuellen Orientierungshilfe: OH Telemedien

Zum Auswertungsbericht: Auswertungsbericht AK Medien

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Dr. Sascha Vander, LL.M.

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