Bundesverfassungsgericht und DS-GVO: Immaterieller Schadensersatz am Scheideweg

Dr. Sascha Vander befasst sich in einem Beitrag mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu immateriellen Schadensersatzansprüchen unter der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Die Entscheidung könnte die ohnehin schon hitzigen Diskussionen nochmals erheblich befeuern.

Das Bundesverfassungsgericht hatte sich im Rahmen eines Rechtsbeschwerdeverfahrens mit der DSGVO und konkret mit Ansprüchen gemäß Art. 82 Abs. 1 DS-GVO auf Ersatz immaterieller Schäden bei Datenschutzverletzungen zu befassen. Das BVerfG sah es im Ergebnis als erforderlich an, dass die Frage, ob die Erheblichkeit einer Rechtsverletzung bzw. eines Schadens Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch bildet, vom EuGH zu klären ist. Letztinstanzlich tätige nationale Gerichte dürften diese Frage nicht beantworten, sondern müssten den EuGH zur Vermeidung eines Verstoßes gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter anrufen und die Frage klären lassen. Das BVerfG öffnet damit das Tor zur Prüfung der Übertragbarkeit deutscher Schadensrechtsdogmatik im Bereich des Persönlichkeitsrechts unter der DS-GVO durch den EuGH.

Weitere Einzelheiten können Sie dem in Datenschutz-Berater 2021, 124 erschienen Beitrag von Dr. Sascha Vander entnehmen. Den Beitrag stellen wir hier im Volltext zum Abruf bereit.

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Dr. Sascha Vander, LL.M.

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