Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat mit Wirkung zum 17.10.2025 ein technisches System zur zentralisierten Verwaltung von Einwilligungen im Bereich der Webanalyse und des Trackings als mit den geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben vereinbar eingestuft und formal anerkannt.
Die EinwV, seit April 2025 in Kraft, normiert die Möglichkeit zur dauerhaften Hinterlegung datenschutzbezogener Präferenzen durch die Nutzer und eröffnet zugleich die Integration unabhängiger technischer Dienste zur Einwilligungsverwaltung und deren Anerkennung. Ziel ist die Entlastung der Nutzer von wiederholten Entscheidungsprozessen im Zusammenhang mit der Verwendung von Cookies und vergleichbaren Technologien. Die EinwV basiert auf § 26 Abs. 2 Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG).
Das Browser-Plugin „Consenter“, entwickelt durch die Berliner Legal-Tech-Initiative Law & Innovation Technology in Kooperation mit wissenschaftlichen Einrichtungen, erfüllt nach behördlicher Prüfung die Anforderungen der Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV) (https://www.gesetze-im-internet.de/einwv/). „Consenter“ ermöglicht eine automatisierte und nutzerzentrierte Steuerung von Einwilligungsentscheidungen über verschiedene Internetangebote hinweg. Die behördliche Anerkennung dieses Systems soll ein Schritt in Richtung einer praktikablen Umsetzung der informationellen Selbstbestimmung im digitalen Raum sein. Die BfDI hebt hervor, dass solche Lösungen geeignet sind, die Transparenz und Wirksamkeit datenschutzrechtlicher Einwilligungen zu erhöhen und zugleich der weit verbreiteten Zustimmungsmüdigkeit entgegenzuwirken, die durch die inflationäre Verwendung von Cookie-Bannern verursacht wird.
Empirische Daten aus dem aktuellen „BfDI-Datenbarometer“ zeigen, dass ein erheblicher Teil der Bevölkerung weder über ausreichende Kenntnisse über die Funktionsweise von Cookies verfügt noch sich über die tatsächliche Tragweite ihrer Einwilligungsentscheidungen bewusst ist. Gleichwohl besteht ein Bedürfnis nach Kontrolle über die Verwendung personenbezogener Daten im Internet. Die Mehrheit der Befragten spricht sich für einfache und zentrale Steuerungsmöglichkeiten aus, wobei insbesondere die Gültigkeit der Einstellungen über verschiedene Webseiten hinweg als wesentlich erachtet wird.
Die Einführung datenschutzkonformer Einwilligungsmanager wie „Consenter“ wirft zugleich Fragen auf, insbesondere namentlich in Bezug auf die Wirksamkeit entsprechender Lösungen. Die EinwV ist insoweit deutlich (vgl. § 18 Abs. 1 EinwV): „Die Einbindung von anerkannten Diensten zur Einwilligungsverwaltung durch Anbieter von digitalen Diensten erfolgt freiwillig.“
Solange keine gesetzliche Pflicht zur technischen Implementierung entsprechender Schnittstellen besteht, bleibt die tatsächliche Wirksamkeit solcher Systeme damit abhängig von der Kooperationsbereitschaft der Diensteanbieter.
Weitere Informationen zur Einwilligungsverwaltung nach § 26 TDDDG stellte die BfDI bereit unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Fachthemen/Themen-Positionen/Einwilligungsverwaltung/Einwilligungsverwaltung_node.html
