Steigende regulatorische Anforderungen und ein wachsendes gesellschaftliches Bewusstsein für Nachhaltigkeit machen ESG (Environmental, Social, Governance) zu einem unverzichtbaren Thema für Unternehmen. Unsere ESG-Praxisgruppe hat daher eine Veranstaltungsreihe für Mandanten, interessierte Unternehmen und deren Rechtsabteilungen ins Leben gerufen, die Sie monatlich über aktuelle ESG-Entwicklungen informiert. Wir laden Sie herzlich ein, dabei zu sein!
Zweiter Anlauf für das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz
28. Oktober 2025
Uhrzeit: 16 Uhr mit anschließendem Get-together
Veranstaltungsart: hybrid
Teil 1: Sebastian Hoppe | Beschleunigung, Vereinfachung und Digitalisierung der Verfahren zur Genehmigung von Wasserstoffinfrastruktur
Grüner Wasserstoff erlebte in den vergangenen Jahren einen regelrechten Hype als Schlüssel zur Dekarbonisierung. Die Euphorie ist mittlerweile der Erkenntnis gewichen, dass die Verfügbarkeit grünen Wasserstoffs für einen Wirtschaftshochlauf nicht genügt. Für die Wirtschaft ist Wasserstoff gleichwohl unverzichtbar: als Energieträger, wenn eine direkte Elektrifizierung einzelner Wirtschaftsbereiche nicht möglich oder unwirtschaftlich ist. Oder als essenzieller Grundstoff für die chemische Industrie.
Die Bundesregierung startet daher einen zweiten Anlauf, um den Wasserstoffhochlauf nachhaltig zu beschleunigen. Das geplante Wasserstoffbeschleunigungsgesetz nimmt nicht mehr nur grünen Wasserstoff in den Blick und wird den Rahmen für die Genehmigung von Wasserstoffinfrastruktur massiv verändern – und zwar entlang der gesamten Lieferkette von der Erzeugung über den Import, die Speicherung und den Transport.
Wir stellen die neuen Regelungen vor und wagen einen Ausblick, ob die geplanten Regelungen die Verfügbarkeit von Wasserstoff absehbar erhöhen können.
Teil 2: Lara Itschert-Lau | Vergaberechtliche Erleichterungen bei Projekten für den Wasserstoffhochlauf
Die lange Dauer von Vergabeverfahren hat sich als Bremse beim Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft erwiesen. Der Entwurf des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes soll dies ändern und sieht zahlreiche Erleichterungen bei Vergabeverfahren vor.
Hierüber werden wir – komplementär zum vorhergehenden Vortrag – informieren.
Arbeitsrecht & ESG
Deutsche Arbeitszeit als Standortnachteil?
Im Zuge der aktuellen Wirtschaftskrise entflammte eine Leistungs- und Fleißdebatte. Ist Deutschland zu faul? Oder dürfen wir einfach nicht mehr? Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem Beschluss zur verpflichtenden Zeiterfassung im Jahr 2022 für einen Aufruf und Unsicherheiten gesorgt. Die Ampelkoalition hat diese Unsicherheiten nicht beseitigt, neuere Gerichtsentscheidungen verstärken die Unsicherheit. Weiterhin besteht die Gefahr von Bußgeldern. Wenige Wochen nach der Bundestagswahl liefern wir Ihnen eine Standortbestimmung mit Schwerpunkten zur arbeitsrechtlichen Compliance und Gestaltungsmöglichkeiten für Ihr Unternehmen.
November 2025
Referent: Kamil Niewiadomski
Uhrzeit: NN.NN
Green Claims & Green Labels
Neuer Regelungsrahmen für Umweltaussagen, Nachhaltigkeitswerbung und grüne Gütezeichen
Mittwoch, 09. April 2025
um 15:00 Uhr
Referenten: Prof. Dr. Ingo Jung & Dr. Stefan Zenker, LL.M, Justitiar der Deutschen Bahn
Aufgrund aktueller europäischer Richtlinien des „EU Green Deal“ ändern sich massiv die Rahmenbedingungen und Zulässigkeitsanforderungen für die Werbung von Unternehmen, die auf Ihre Nachhaltigkeitsbemühungen und umweltbezogenen Aktivitäten hinweisen wollen. Seit Dezember 2024 liegt dazu nun auch der entsprechende deutsche Gesetzesentwurf zur Anpassung des UWG hinsichtlich der Werbung mit Nachhaltigkeitsaspekten in der Verbraucherkommunikation von Unternehmen vor.
Aussagen wie „umweltfreundlich“, „ökologisch“ „energieeffizient“ oder „grün“ erhalten ganz neue Regelungsvorgaben – anerkannte hervorragende Umweltleistungen müssen belegt sowie grüne Zertifizierungen, Gütezeichen und Nachhaltigkeitssiegel neu etabliert werden.
Die „Klimaneutral“-Entscheidung des BGH bringt von Rechtsprechungsseite ebenfalls neue Maßstäbe und Aufklärungspflichten für umweltbezogene Werbeaussagen mit sich. Wichtig für die Zulässigkeit der Werbung wird auch die Erstellung eines detaillierten und realistischen Umsatzungsplans für geplante, zukünftige Umweltleistungen.
Schließlich hat die Kommission auf europäischer Ebene ganz aktuell entschieden, die Verhandlungen zur umstrittenen Green-Claims-Richtlinie wieder aufzunehmen. Hier geht es vor allem um die zentrale Frage, ob umweltbezogene Werbeaussagen künftig vorab in einem speziellen Prüfungsverfahren zugelassen werden müssen.
All diese neuen Aspekte und Zusammenhänge möchten wir gemeinsam mit Ihnen beleuchten und für Ihre Planungen transparent machen.
Da fast jedes Unternehmen hinsichtlich bestimmter Produkte oder Aspekte seines Geschäftsbetriebes auf besondere Nachhaltigkeitsaspekte hinweist und dieses wichtige Engagement verkaufsfördernd kommunizieren will, gilt es, sich jetzt rechtzeitig auf diese wichtigen Änderungen einzustellen und die eigene Nachhaltigkeits- und Umweltwerbung „fit“ für die neuen Anforderungen zu machen.
Lieferkettengesetz, CSRD, Omnibus und Co
– Wo stehen wir, wo geht es (vielleicht) hin?
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt seit dem 01.01.2023. Nahezu alle Unternehmen sind davon betroffen, sei es als unmittelbar adressiertes Unternehmen, sei es als „Teil einer Lieferkette“. Die Kontrolle der Berichtspflichten ist indes bis auf weiteres ausgesetzt. Auf europäischer Ebene hat es mit der CSRD und der CSDDD weitere Rechtsakte gegeben, die ebenfalls umfangreiche Sorgfalts- und Berichtspflichten enthalten. Im Februar 2025 hat die EU-Kommission zudem ihre „Omnibus-Initiative“ zur Vereinfachung und der Berichtspflichten vorgestellt. Doch was genau steckt dahinter? Wer ist betroffen? Was ändert sich konkret? Und welche Entlastungen könnten durch die Omnibus-Initiative der EU auf uns zukommen?
„Die CRSD-Bestimmungen: Warum die Bilanzierung von CO2-Emissionen immer wichtiger wird und die Dekarbonisierung der Wirtschaft unvermeidlich ist“
Wir konnten mit Herrn Christopher Buers von der ClimatePartner Deutschland GmbH einen ausgewiesenen Experten gewinnen, der uns einen Einblick zur praktischen Umsetzung der Pflichten aus der CSRD geben wird. ClimatePartner verfügt im Bereich der Ermittlung des CO2-Fußabruckes von Unternehmen und bei der Beratung zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen über große Expertise. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.climatepartner.com/de.
Dienstag, der 01. Juli 2025
Uhrzeit: 16 Uhr
Referent: Dr. Christoph Naendrup & Christopher Buers (Customer Management Germany, ClimatePartner Deutschland GmbH)