Unter dem Titel „Co-Location: Wie EE-Anlagen wirtschaftlich bleiben“ informierte CBH-Rechtsanwälte gemeinsam mit Veranstaltungskooperationspartnern zu den „Hot Topics“ bezüglich Batteriespeichern.
Wie können Batteriespeicher und Energieprojekte auch unter sich wandelnden regulatorischen, wirtschaftlichen und baurechtlichen Rahmenbedingungen erfolgreich umgesetzt werden? In einer Nachmittagsveranstaltung am 22.10.2026 wurden bei CBH-Rechtsanwälte die aktuellen Markttreiber, die Wirtschaftlichkeit, rechtliche Rahmenbedingungen und die Potenziale von KI in Planung und Bau beleuchtet.
CBH-Rechtsanwältin Anika Lehnen erläuterte zum Auftakt die regulatorischen Leitplanken, die derzeit über die Wirtschaftlichkeit von Co-Location-Speichern entscheiden. Ein Schwerpunkt lag auf der kürzlich wirksam gewordenen MiSpeL-Festlegung der Bundesnetzagentur. Sie ermöglicht erstmals einen Multi-Use-Betrieb, bei dem der Speicher auch aus dem Netz laden darf, ohne die EEG-Förderung für den zwischengespeicherten Grünstrom zu verlieren. Für Speicher an Bestandsparks eröffnen sich damit neue Erlöswege, von der Profiloptimierung über den Stand-Alone-Betrieb bis zur Regelenergie. Bei der Netzentgeltreform AgNes kommt es für den Bestandsschutz vor allem auf eine rechtzeitige Investitionsentscheidung an. Das Netzpaket sieht zudem Erleichterungen für netzneutrale Batteriespeicher an bestehenden Netzanschlüssen vor. Für neue Anlagen soll die Einspeiseleistung am Netzverknüpfungspunkt künftig begrenzt werden, sodass Erzeugungsspitzen verstärkt im Speicher aufgefangen werden müssen. Abgerundet wurde der Vortrag mit einem Blick auf den neuen Refinanzierungsbeitrag im EEG 2027.
Darauf aufsetzend berichtete Julian Hardy (ENERCON) über neue Möglichkeiten der Wirtschaftlichkeitsanalyse hinsichtlich Batteriespeicher.
CBH-Rechtsanwalt Alexander Fritz ging sodann auf die bauplanungsrechtlichen Rahmenbedingungen für Batteriespeicher ein. Kernthemen waren hierbei die immer noch heiß diskutierten neu geschaffenen Privilegierungen innerhalb des § 35 Abs. 1 BauGB für Batteriespeicher im Außenbereich sowie die Möglichkeit, eine Privilegierung durch eine Aufnahme von Batteriespeichern in Windenergiegebieten zu schaffen (§ 249 Abs. 6a BauGB). Auch das Thema „Quo vadis Batteriespeicher“ wurde in Form eines Ausblicks auf die zukünftig geplanten gesetzlichen Regelungen aufgegriffen. Relevant war insoweit die geplante Möglichkeit der Darstellung von Batteriespeichervorhaben in Flächennutzungsplänen mit einer daraus folgenden Privilegierung im Außenbereich.
Komplettiert wurde der Abend mit einem Vortrag von Alex Zwilling (Morreon) darüber, wie KI-Lösungen die Planung und den Bau von Energieprojekten effizienter machen können.
Die Veranstaltung bot die Möglichkeit, bisherige Erfahrungen aus der bestehenden Beratungspraxis zu teilen und neue Impulse der Teilnehmer aus allen Bereichen der Beteiligten im Ausbau der erneuerbaren Energien zu erhalten.
