Der Zustand vieler Infrastrukturen ist modernisierungsbedürftig und langwierige Verfahren verzögern Sanierungen und Ausbauten. Dies gefährdet Wachstum, Wohlstand, Versorgungssicherheit und die Verteidigungsfähigkeit.
Die Bedeutung leistungsfähiger Infrastruktur wird auch mit Blick auf aktuelle politische und sicherheitspolitische Herausforderungen nicht geringer. Der Gesetzentwurf zum Infrastrukturzukunftsgesetz (IZG) knüpft an den Bundesverkehrswegeplan 2030 an und sieht sich als Teil der Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und der UN-Agenda 2030.
Das wesentliche Ziel der Gesetz(es)entwürfe ist die Beschleunigung, Vereinfachung und Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für Verkehrsinfrastruktur (Straßen, Schienen, Wasserstraßen) und Energieinfrastruktur in Deutschland. Damit sollen dringend notwendige Sanierungen, Neu- und Ausbauten schneller umgesetzt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit, gesellschaftliche Teilhabe und Verteidigungsfähigkeit Deutschlands zu sichern. Die Lösung besteht u.a. in der Einführung eines einheitlichen Verfahrensrechts, der Festlegung des „überragenden öffentlichen Interesses“ für zentrale Infrastrukturvorhaben, der Vereinfachung von Umwelt- und Naturschutzvorgaben, der Straffung von Verfahren (z. B. durch Wegfall von Doppelprüfungen) sowie der Digitalisierung von Beteiligungsverfahren. Die Neuregelungen sind insbesondere aus Umweltsicht nicht unumstritten. Sie greifen tief in das Verwaltungsverfahrensrecht, das Umweltrecht und das gerichtliche Eilrechtsschutzsystem ein und betreffen damit unmittelbar die tägliche Arbeit von Zulassungs- und Fachbehörden.
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Donnerstag, den 05. November 2026
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