Der Wohnungsneubau in Deutschland gestaltet sich aus einer Vielzahl von Gründen, die u. a. auf erhöhte Baustandards zurückzuführen sind, zunehmend schwieriger. Damit Bauen einfacher, schneller und günstiger wird, hat die Bundesregierung eine Vielzahl von Maßnahmen zur Debatte gebracht – z. B. Novellierung des BauGB, BGB –, die den Bau von bezahlbarem und klimafreundlichem Wohnraum fördern sollen. Auf Kosten und zulasten der Baubranche?
1. Reduzierung der geltenden Bau- und Technikstandards
Planen, Genehmigen und Bauen soll durch den Abbau von Bürokratie moderner werden und zu einer Beschleunigung und Steigerung der Bauaktivitäten führen. Eine zentrale Maßnahme ist die Einführung des „Gebäudetyps E“ („E“ wie einfach), der es künftig ermöglichen soll, beim Wohnungsbau und bei der Weiternutzung bestehender Gebäude leichter von baurechtlichen Anforderungen (z. B. von den anerkannten Regeln der Technik) abzuweichen. Der „Gebäudetyp E“ stellt ein „Handreichen“ der Bundesregierung dar, das als Leitlinie und Prozessempfehlung das erforderliche Know-how zum vereinfachten Bauen vermitteln soll. Die Präsidentin der Bundesarchitektenkammer nimmt einen ersten Definitionsansatz vor und beschreibt den Gebäudetyp E wie folgt: „Es handelt sich um einen Planungsansatz, der Abweichungen sowohl von technischen Baubestimmungen der Bauordnungen, insbesondere aber von darüber hinausgehenden sogenannten allgemein anerkannten Regeln der Technik (aaRdT), erleichtern soll, um innovatives, kostengünstiges und ressourcenschonendes Bauen zu fördern, ohne dabei sicherheitsrelevante Aspekte zu vernachlässigen.“
2. Folgen für die Baubranche
Durch die Reform soll z. B. § 650a BGB (Bauvertrag) insoweit erweitert werden, dass bestimmte technische Normen und Regeln, z. B. Komfort- oder Ausstattungsmerkmale, ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungspflicht werden. Konkret sollen bestimmte baurechtliche und technische Anforderungen, die bisher als zwingend galten, in ausgewählten Bereichen flexibler gehandhabt werden. Beispielsweise sollen die Reduzierung der Trittschalldämmung bei der Sanierung von Holzbalkendecken, die Verringerung der Deckenstärke sowie der Verzicht auf Estrich bei Holzbalkendecken im Neubau ermöglicht werden. Das hätte maßgebliche Folgen sowohl für die Auftragnehmer als auch für Auftraggeber. Zudem sollen künftig Aufklärungspflichten zwischen fachkundigen Unternehmern über Bauleistungen, Risiken und Konsequenzen eines Abweichens von den anerkannten Regeln der Technik umgeschrieben werden. Indes soll der Begriff des Sachmangels geändert werden. Stellt der Bauunternehmer trotz Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik ein funktionstaugliches Bauwerk her, soll das bloße Abweichen keinen Sachmangel mehr begründen, wenn die Sicherheit, Qualität und dauerhafte Gebrauchstauglichkeit des Werks auf anderem Wege in gleichwertiger Weise gewährleistet sind und der Unternehmer seinen Informationspflichten nachgekommen ist.
3. Fazit/Kritische Stellungnahme
Durch die Reform sollen die Flexibilität der Bauunternehmen gefördert und die Baubranche innovativer/moderner gemacht werden. Es klingt auf Anhieb attraktiv. Der Regelungsvorschlag trifft allerdings nicht ausnahmslos auf Zustimmung. Zweifelhaft ist bereits, ob das Gesetz das Bauen tatsächlich vereinfacht oder nicht vielmehr zusätzliche Fragestellungen aufwirft. Damit ein Gebäude qualitativ, nachhaltig und fehlerfrei errichtet werden kann, ist die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik unerlässlich. Der Entwurf enthält außerdem keine konkreten Vorschläge zur Beschleunigung und Vereinfachung des Bauens. Vielmehr wird der Eindruck erweckt, dass im Gegenteil die Komplexität der Regelungen erhöht und neuer bürokratischer Aufwand geschaffen wird. Es ergeben sich außerdem Haftungsfragen für die Bauunternehmen sowie mietrechtliche Fragestellungen. Es bleibt abzuwarten, ob der Entwurf nähere Konkretisierungen erfährt und die geäußerte Kritik berücksichtigt. Jedenfalls sollte jedoch der Regelungsdschungel aus gesetzlichen Regelungen, DIN-Normen und Richtlinien in seiner Komplexität nicht weiter verdichtet werden.
