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EXPERTISE

  • Privates Baurecht
  • Recht der Architekten und Ingenieure
  • Werk- und Kaufvertragsrecht

VITA

Cristina Duplava studierte Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität in Gießen mit dem Schwerpunkt Öffentliches Wirtschafts- und Umweltrecht. Während des Referendariats am Oberlandesgericht Düsseldorf sammelte sie in einer auf Bau- und Architektenrecht spezialisierten Kölner Anwaltskanzlei erste praktische Erfahrungen im Bereich des Immobilien- und Baurechts. Nach ihrer Zulassung als Rechtsanwältin im Juni 2022 war sie zunächst bei einer Kanzlei in Bonn im Bereich des Öffentlichen Baurechts als Rechtsanwältin beschäftigt. Seit Dezember 2023 ist Cristina Duplava als Anwältin bei CBH, in der Praxisgruppe „Bau & Immobilien“, tätig. Hierbei berät und vertritt sie Bauunternehmen, Bauträger sowie Architekten und Ingenieure zu Fragestellungen des Bau- und Architektenrechts.

News

BGH schafft Sicherheit für Bauträger

Cristina Duplava

Mit Urteil vom 07.12.2023 – VII ZR 231/22 – hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Bauträgervergütungsansprüche erst nach zehn Jahren verjähren. Das Gericht beendet damit einen langjährigen Streit darüber, ob Bauträgervergütungsansprüche den Verjährungsregeln für Grundstückskaufverträge (zehn Jahre) oder denjenigen des Werkvertragsrechts (drei Jahre) unterliegen und sorgt somit für mehr Sicherheit für Bauträger.

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