Die Geheimnisse des öffentlichen Dienstrechts

Juristische Personen des öffentlichen Rechts und der „Staat“ bedürfen natürlicher Personen, die für sie handeln. Diese natürlichen Personen sind im „öffentlichen Dienst“ tätig.

Öffentliches Dienstrecht ist die Summe der Rechtssätze, die die Rechtsverhältnisse der in einem Dienstverhältnis zu einer juristischen Person des öffentlichen Rechts stehenden Beschäftigten – also der Beamtinnen und Beamten sowie der Angestellten – regeln.

CBH Rechtsanwälte verfügt im öffentlichen Dienstrecht über eine mehr als drei Jahrzehnte lange Erfahrung in der Beratung und Prozessvertretung vor den Gerichten für Arbeitssachen ebenso wie denen der Verwaltungsgerichtsbarkeit in allen Instanzen.

Unsere Schwerpunkte:

  • Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Beamtenrecht
  • Personalvertretungsrecht

Alle Informationen zu den einzelnen Bereichen haben wir Ihnen in unserer Broschüre zusammengestellt.

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Dr. Jörg Laber

Dr. Jörg Laber

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