Hauptinsolvenzverfahren gegen Wirecard am 25.08.2020 offiziell eröffnet

Das Hauptinsolvenzverfahren gegen die Wirecard AG wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung ist am 25. August 2020 um 10:00 Uhr eröffnet worden. Damit steht fest, dass das verbleibende Vermögen des ehemaligen DAX-Unternehmen zumindest für die Deckung des Insolvenzverfahrens ausreicht. Sämtliche Insolvenzgläubiger (§38 InsO) sind nunmehr aufgefordert ihre Forderungen fristgerecht zur Insolvenztabelle anzumelden.

Der Insolvenzverwalter muss nun bis Ende November 2020 erste Ergebnisse in einem ausführlichen Bericht im Rahmen einer Gläubigerversammlung veröffentlichen. Spätestens dann wird deutlich werden, über wieviel Vermögen die Wirecard AG noch verfügt und in welcher Höhe dem Restvermögen Forderungen der Gläubiger der Wirecard AG gegenüberstehen

Für Gläubiger der Wirecard AG ist es jetzt angezeigt, sämtliche Ansprüche zu prüfen und zu bestimmen, um eine ordnungsgemäße und fristgerechte Anmeldung im Insolvenzverfahren zu bewirken.

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