Dr. Sascha Vander hat sich mit einer für die Praxis höchst relevanten Entscheidung des BGH in Sachen datenschutzrechtlicher Auskunft befasst. Der Beitrag ist erschienen in Der Betrieb 2021, 1863.
Der BGH hat sich zur Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs in einem kontrovers diskutierten und umstrittenen Themenfeld recht deutlich positioniert. Im Ergebnis legt der BGH ein denkbar weites Auskunftsverständnis zugrunde, welches die Verantwortlichen insbesondere mit Blick auf die Pflicht zur Herausgabe entsprechender Datenkopien vor erhebliche Probleme stellen dürfte. Ob Ausschlusstatbestände helfen können, wird sich zeigen müssen. Dr. Sascha Vander nimmt in seinem Kommentar eine Einordnung der Entscheidung vor.