Am 27.09.2026 treten europaweit neue Informationspflichten für Unternehmen in Kraft, die Waren an Verbraucher vertreiben. Mit dem neuen "Gewährleistungslabel” und dem sogenannten “GARAN-Label” verfolgt die EU das Ziel, Verbraucherrechte transparenter darzustellen und die Unterschiede zwischen gesetzlichen Gewährleistungsrechten und freiwilligen Garantien deutlicher zu machen.
Betroffen sind insbesondere Online-Shops, Hersteller, Marktplatzhändler und stationäre Einzelhändler im B2C-Geschäft. Neu ist insoweit nicht das zugrundeliegende Verbraucherrecht selbst, sondern die Pflicht, über bestehende Rechte und Garantien in einer europaweit harmonisierten und verpflichtend vorgegebenen Form zu informieren. Das Gewährleistungslabel weist Verbraucher auf ihre gesetzlichen Mängelrechte hin. Wird darüber hinaus eine Garantie gewährt, kann zusätzlich die Verwendung des GARAN-Labels erforderlich sein.
Die neuen Kennzeichnungspflichten gehen auf europäische Vorgaben zur Förderung nachhaltigen Konsums und zur Stärkung der Verbraucherinformation zurück. Maßgeblich sind insbesondere die Änderungen der europäischen Verbraucherinformationspflichten im Rahmen der Initiative zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel („Empowering Consumers for the Green Transition”). Darüber hinaus stehen die neuen Labels im systematischen Zusammenhang mit den Informationspflichten der Verbraucherrechte-Richtlinie sowie den Nachhaltigkeitsvorgaben der Ökodesign-Regulierung.
Für Unternehmen bedeutet dies, dass bestehende Vertriebs- und Informationsprozesse überprüft und gegebenenfalls angepasst werden müssen. Dies betrifft insbesondere Produktdetailseiten in Online-Shops, Verkaufsauftritte auf Marktplätzen, stationäre Verkaufsflächen und insgesamt Prozesse zur Produktkennzeichnung und Produktkommunikation.
Die neuen Labels sind mit Blick auf Inhalt, Gestaltung und Platzierung weitgehend standardisiert und dürfen nicht eigenmächtig verändert werden. Fehler bei der Einbindung, eine unzureichende Sichtbarkeit oder das Fehlen vorgeschriebener Angaben können Verstöße gegen verbraucherschützende Informationspflichten darstellen und wettbewerbsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Unternehmen sollten prüfen, für welche Produkte künftig „Labelpflichten“ bestehen, wie Garantien kommuniziert werden und welche Anpassungen in Shop-Systemen, Produktdatenbanken und Vertriebsprozessen erforderlich werden. So lassen sich Haftungs- und Abmahnrisiken minimieren, bevor die neuen Regelungen in Kraft treten.
Ob die neuen Labels tatsächlich zu einer Verbesserung des Verbraucherschutzes und einer Erhöhung der Transparenz führen werden, erscheint dabei fraglich. Es bestehen bereits derart umfangreiche und vielschichtige Informationspflichten, dass vielfach von einem Information-Overkill die Rede sein muss: Die Informationen werden zwar erteilt, aber mit Blick auf Art und Umfang im Gesamtbild kaum noch wahrgenommen. Daran werden auch die neuen Labels kaum etwas ändern.
