Angesichts der fortdauernd aggressiven, imperialen Agenda Russlands, die Europa und Deutschland direkt bedroht, beabsichtigt das Bundesministerium der Verteidigung, den schnellen Bau militärischer Infrastruktur durch deutliche regulatorische Vereinfachungen sowie durch die Lockerung zahlreicher Umweltauflagen zu ermöglichen. Der Entwurf eines Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetzes soll am 1. Juli 2026 im Bundeskabinett beschlossen werden.
Der Referentenentwurf trägt der Erkenntnis Rechnung, dass auch nach dem Ausruf der „Zeitenwende“ im Jahr 2022 zahlreiche Infrastrukturverfahren der Streitkräfte weiterhin viel zu lange dauern und unverhältnismäßig viele Ressourcen binden, die an anderer Stelle fehlen. Ein wesentlicher Grund hierfür ist laut Gesetzesbegründung die Ausgestaltung der Infrastrukturverfahren, deren vielfältige regulatorische Anforderungen, die aus Friedenszeiten stammen, sich aus einer ebenso großen Vielzahl an Bundes- wie auch Landesgesetzen ergeben. Hier soll der Gesetzentwurf Abhilfe schaffen.
Im Kern der geplanten Neuregelungen steht der Verzicht auf Umweltverträglichkeitsprüfung auf bestimmten Flächen. Auf Flächen, die Zwecken der Verteidigung dienen oder für einen solchen Zweck ausgewiesen sind, soll auf Antrag gänzlich von einer Umweltverträglichkeitsprüfung abgesehen werden. Weitere Änderungen sind u.a. bei der Anwendung der Trinkwasserverordnung, des Bundesimmissionsschutzgesetzes, des Landbeschaffungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes, des Wasserhaushaltsgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes vorgesehen
Weiterhin sieht der Referentenentwurf durch eine Änderung des Bundeswehrbaugesetzes vor, dass in Zukunft neben den Bundesländern auch die Verwaltung der Bundeswehr selbst Bauprojekte für Kasernen, Munitionslager oder Übungsplätze für die Bundeswehr oder für verbündete Streitkräfte übernehmen kann. Damit reagiert das BMVg auf den Umstand, dass der laufende und künftige Bedarf an Infrastruktur das bisherige Bauvolumen der Streitkräfte um ein Vielfaches übersteigt.
Der Mitte Mai 2026 vorgelegte Referentenentwurf ergänzt im Bereich „Bauen für die Bundeswehr“ das bereits am 14. Februar 2026 in Kraft getretene Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (BwBBG). Hiermit soll Material und Infrastruktur für die Streitkräfte deutlich schneller verfügbar machen. Die bis Ende 2035 befristeten Sonderregelungen des BwBBG ermöglichen es der Bundeswehr, Rüstungsgüter und reguläre Ausrüstung flexibel und mit deutlich geringerem bürokratischem Aufwand zu beschaffen. Zudem setzt das BwBBG mit dem Ziel, die zeitverzögernde Aufteilung großer Aufträge in Lose sowie entsprechende langwierige Klageverfahren zu verhindern, die Pflicht zur Losaufteilung bei der Vergabe militärischer Aufträge bis Ende 2030 weitgehend aus.
