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EXPERTISE

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VITA

Volker Werxhausen berät seit 1999 Unternehmen und Unternehmensführung im Arbeits- und Gesellschaftsrecht in deutscher und englischer Sprache.HR-Departments nationaler und internationaler Unternehmen finden bei ihm Unterstützung in allen arbeitsrechtlichen Fragen des Tages- und Projektgeschäftes. Er ist insbesondere spezialisiert auf die Restrukturierung von Betrieben und Unternehmen, die strategische Beratung bei Unternehmenskäufen und -umwandlungen sowie die Compliance-Beratung und Durchführung arbeitsrechtlicher Prüfungen.Geschäftsführer, Vorstände und Führungskräfte berät und unterstützt Volker Werxhausen bei der Vertragsgestaltung, zur Haftungsprävention und in Trennungsprozessen.Mandanten schätzen ihn wegen seiner Fachkompetenz, seines ausgeprägten unternehmerischen Verständnisses und seiner Verhandlungsstärke. Er ist ein empathischer und kreativer Berater mit hohem Engagement in der Sache. Als Prozessanwalt verfügt er über eine ausgeprägte Expertise aus einer mehr als 19-jährigen Verfahrenspraxis, die er zur streitigen Durchsetzung der Interessen seiner Mandanten einsetzt.Alternative Verfahren zur Konfliktlösung gehören seit mehr als 6 Jahren ebenfalls zum Spektrum seiner Arbeit. Als Mediator agiert Volker Werxhausen zur Lösung und Vermeidung von Konflikten zwischen Unternehmen, für Arbeitgeber und Betriebsräte, bei Gesellschafterstreitigkeiten und in Teamstrukturen, dies zur Schaffung eines Mehrwerts, wo immer möglich.Mitgliedschaften: Deutscher Arbeitsgerichtsverband,  Centrale für Mediation.Legal 500 Germany 2014: „Volker Werxhausen is very competent in all aspects of employment law“.

News

Von „Marschallstäben, Karawanen und Tornistern“ – Neues (?) zur Betriebsratsvergütung

Volker Werxhausen / Anne C. Jonas

Die große Strafkammer des LG Braunschweig hat sich im Rahmen eines medial prominenten Untreueverfahrens – „fachübergreifend“ – mit Fragen des Betriebsverfassungsrechts befasst. Nicht nur deshalb lohnt eine Betrachtung der arbeitsrechtlichen Thematik. Aktuell ist die Revision beim Bundesgerichtshof anhängig (LG Braunschweig, Urteil vom 28.09.2021 – 16 KLS 85/19).

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CBH Extrablatt | Arbeitsrecht

Volker Werxhausen / Kamil Niewiadomski / Anne C. Jonas / René Scheurell

Am heutigen Tag hat auch der Bundesrat den Änderungen im Infektionsschutzgesetz zugestimmt. Diese umfassen u.a. die Einführung von 3G am Arbeitsplatz!

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