Das Bundesverwaltungsgericht hat am 12.07.2022 die letzten beiden Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Köln für den Bau und Betrieb der Höchstspannungsleitung (380 kV/110 kV-Freileitung) der Amprion GmbH im Abschnitt zwischen Frechen und Brühl abgewiesen.
Erbbauberechtigte an einem Wohngrundstück in der Nähe hatten gegen das Vorhaben geklagt. Gegenstand dieser Klagen war ein Planergänzungsbeschluss, der unter Mitwirkung von CBH Rechtsanwälte als Projektmanager erarbeitet worden ist. Verschiedene Abwägungsfehler im ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss in Bezug auf die Variantenprüfung machten diese Ergänzung notwendig.
Berater CBH Rechtsanwälte:
Dr. Tassilo Schiffer, Dr. Cornelia Wellens
Die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts finden Sie hier.