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BGH zur Haftung des Rechtsanwalts bei unberechtigter Schutzrechtsverwarnung

Bei unberechtigten Schutzrechtsverwarnungen kommt auch eine Haftung des Rechtsanwalts, der für den Schutzrechtsinhaber die Schutzrechtsverwarnung ausspricht, in Betracht. Diese Haftung hat der BGH in seiner Entscheidung „Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung II“ (BGH v. 01.12.2015, Az.: X ZR 170/12) ausgebaut.

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Rechtsanwalt Dr. Jörg Laber zum stellvertretenden Vorsitzenden des Spielgerichts des Eishockeyverbandes NRW (EHV) gewählt

Anlässlich der Mitgliederversammlung des im letzten Herbst unter der Federführung des – bereits seit vielen Jahren mit CBH in verschiedenen Konstellationen eng kooperierenden – Präsidenten des KEC „Die Haie“ e.V., Rainer Maedge, gegründeten neuen Eishockeyverbandes NRW am 07.04.2016 in Düsseldorf wurde Jörg Laber einstimmig. In offener Abstimmung zum stellvertretenden Vorsitzenden des Spielgerichts gewählt. EHV NRW […]

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11. Jahresfachtagung Sportwetten & Glücksspiel 2016″ am 15. Juni 2016 in Frankfurt“

Seit Jahren befindet sich das Glücksspielrecht in Deutschland im Umbruch. Die bemerkenswerten Eilbeschlüsse des VGH Hessen aus Oktober und November 2015 haben das laufende Vergabeverfahren
für Sportwetten auf unabsehbare Zeit gestoppt. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Ince führte zum Erlass ebenso bemerkenswerter „Leitlinien zum Vollzug im Bereich der Sportwetten während des laufenden Konzessionsverfahrens“.

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Die Behandlung von Nachträgen nach dem Inkrafttreten des Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes

Am 18.04.2016 ist das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz in Kraft getreten, welches die neuen Vergaberichtlinien der Europäischen Union im deutschen Recht verankert. In diesem Gesetz wird die ausschreibungsfreie Vergabe von Nachträgen an den bisherigen Auftragnehmer in stärkerer Weise formalisiert. Dies ist künftig auch in bereits be-stehenden Verträgen von allen öffentlichen Auftraggebern und ihren Auftragnehmern zu beachten.

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Die Behandlung von Nachträgen nach dem Inkrafttreten des Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes

Am 18.04.2016 ist das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz in Kraft getreten, welches die neuen Vergaberichtlinien der Europäischen Union im deutschen Recht verankert. In diesem Gesetz wird die ausschreibungsfreie Vergabe von Nachträgen an den bisherigen Auftragnehmer in stärkerer Weise formalisiert. Dies ist künftig auch in bereits be-stehenden Verträgen von allen öffentlichen Auftraggebern und ihren Auftragnehmern zu beachten.

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