Es ist das Ende eines bejubelten deutschen DAX-Unternehmens. Die Wirecard AG hat im Juni 2020
einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht München gestellt, ein Absturz an der Börse war die Folge.
Davon betroffen sind Anleger, Vertragspartner, Kunden und auch die Mitarbeiter der Wirecard AG,
mit Ihren Aktien, Geldern, Daten und Arbeitsverhältnissen. Die Insolvenz des Unternehmens wirft
sehr viele Abwicklungsfragen auf!
Kreditinstitute und andere Finanzdienstleistungsunternehmen sind in verschiedener Hinsicht von der Wirecard Insolvenz betroffen. Ihnen drohen hohe Ausfälle als Kreditgeber, sie haben aber unter Umständen auch Kunden zum Erwerb von Wirecard Aktien und anderen auf Wirecard bezogenen Produkten geraten und sehen sich nun selbst Schadensersatzansprüchen auf der Grundlage der Bond Entscheidungen des BGH ausgesetzt.
Als institutioneller Anleger, etwa als Fonds- oder ETF-Emittent, Versicherung oder Kommune, haben Sie die Anlageentscheidung selbst getroffen. Es bestehen aber mögliche Schadensersatzforderungen gegen Handelnde bei Wirecard, Prüfungsgesellschaften oder auch der Finanzaufsicht. Auch hier helfen wir Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen.
Als Vertragspartner oder Arbeitnehmer der Wirecard AG oder weiterer Gesellschaften des Wirecard-Konzerns trifft Sie die Insolvenz unmittelbar. Auch hier steht Ihnen ein erfahrenes Team aus Anwälten bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
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Unter anderem weil 1,90 Milliarden Euro an angeblichen Bankguthaben in Asien nach aktuellem Kenntnisstand tatsächlich nicht vorhanden sind, wird das zwischenzeitlich eröffnete Insolvenzverfahren nicht zu…
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Ausweislich der Antragsschrift vom 9. September 2020 (dort Seite 3, II.) soll der Untersuchungsausschuss das Verhalten der Bundesregierung und ihrer Geschäftsbereichsbehörden im Zusammenhang mit den…
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Der Insolvenzverwalter muss nun bis Ende November 2020 erste Ergebnisse in einem ausführlichen Bericht im Rahmen einer Gläubigerversammlung veröffentlichen. Spätestens dann wird deutlich werden, über…
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