Jennifer Jean Bender
In seinem Hinweisbeschluss vom 16.08.2022 (Az. 3 U 747/22) hat das OLG Nürnberg eine Onlinewerbung als irreführend eingestuft, bei welcher mit der Aussage „33 % AUF ALLE KÜCHEN (1) + GRATIS AEG BACKOFEN (1)“ geworben wurde. Erst am Ende der Seite erfolgte die Erläuterung der Fußnote: „Beim Kauf einer frei geplanten Einbauküche bei K. erhalten Sie ab einem Gesamtpreis der Küche von 6.900 € 33 % Rabatt. Dieser Rabatt errechnet sich aus dem Gesamtpreis abzgl. Montagekosten, abzgl. des Kaufpreises für MIELE- und BORA-Geräte sowie dem Material Stein. Zusätzlich erhalten Sie einen AEG Backofen […] ohne Berechnung […].“
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