- Verteidigung
- Lizenzierung
- Hilfe bei Schutzrechtsverletzungen – außergerichtlich und gerichtlich
- Arbeitnehmererfindungen, insbes. Incentive- und Vergütungssysteme, Schiedsstellenverfahren
- Marken und Design: Anmeldung, Verwaltung und Überwachung
- Merchandising, Sponsoring und Franchising
- Verfolgung von Produktpiraterie und Designverletzungen
OLG Düsseldorf: Erreichung eines im Patentanspruch angegeben Zwecks durch Ausbildung eines bestimmten Vorrichtungsbestandteils
Franziska Anneken
Das OLG Düsseldorf hatte sich in einem Patentverletzungsverfahren mit einem Patentanspruch zu befassen, der in einem Anspruchsmerkmal einen Zweck benennt, der nach den Vorgaben des Patentanspruchs durch die Ausbildung eines bestimmten Vorrichtungsbestandteils – im konkreten Fall: der Kühl-/Schmiermittelkanäle – erfüllt werden soll (OLG Düsseldorf, Urteil v. 04.04.2024, Az. 2 U 72/23 – Spanabhebendes Werkzeug).
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