Rechtsgebiet

Mitbestimmung in Betrieb und Dienststelle, Unternehmen und Konzern

  • Strategien im Umgang mit Arbeitnehmervertretungen
  • Transaktionen, Umstrukturierung und Reorganisation
  • Interessenausgleich und Sozialplan
  • Einigungsstelle
  • Betriebliche Bündnisse für Arbeit
  • Transfer- und Qualifizierungsgesellschaft
  • Aufsichtsrat und Beirat

News

Neues zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (kurz: BEM)

Markus Schanzleh

Die rechtmäßige Umsetzung des BEM i. S. d. § 167 Abs. 2 SGB IX stellt die Praxis regelmäßig vor große Herausforderungen. Wird das BEM nicht ordnungsgemäß durchgeführt, wird in einem darauffolgenden Kündigungsschutzprozess in der Regel die krankheitsbedingte Kündigung als unwirksam erachtet. Zwar gibt die einschlägige Norm selbst nicht viel her, umso dynamischer ist aber die Rechtsprechung.

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Das Hinweisgeberschutzgesetz ist (nun endlich) verabschiedet!

Anne C. Jonas

Endlich ist das Hinweisgeberschutzgesetz am 12.05.2023 im dritten Anlauf verabschiedet. Das Gesetz wird Mitte Juni in Kraft treten und für alle Beschäftigungsgeber gelten. Beschäftigungsgeber, die über 50 oder mehr Beschäftigte verfügen, sind verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten.

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Das Hinweisgeberschutzgesetz ist (nun endlich) verabschiedet!

Anne C. Jonas

Endlich ist das Hinweisgeberschutzgesetz am 12.05.2023 im dritten Anlauf verabschiedet. Das Gesetz wird Mitte Juni in Kraft treten und für alle Beschäftigungsgeber gelten. Beschäftigungsgeber, die über 50 oder mehr Beschäftigte verfügen, sind verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten.

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Arbeitgeber bei widersprüchlichem Verhalten in Annahmeverzug

Stephan Hinseln

Ist ein Weiterbeschäftigungsangebot offensichtlich nicht ernst gemeint, kann ein Arbeitgeber in Annahmeverzug geraten und muss dann die vertragliche Vergütung weiter bezahlen. Seine Arbeit anbieten muss der Arbeitnehmer nicht. So jedenfalls das Bundesarbeitsgericht (v. 29.03.2023 – 5 AZR 255/22).

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Arbeitsrecht – Referentenentwurf Zeiterfassung

Kamil Niewiadomski

Die Überraschung nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) war groß – Arbeitgeber sind verpflichtet, sämtliche Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer zu erfassen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat, kurz nach Veröffentlichung der Entscheidungsgründe, einen „praxistauglichen Vorschlag für die Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung im Arbeitszeitgesetz“ angekündigt. Das BMAS hat nun versucht, dieser Ankündigung Taten folgen zu lassen und einen Referentenentwurf u. a. zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes vorgelegt. Diesen stellen wir Ihnen vor.

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