- Bundesweite Prozessvertretung in Urteils- und Beschlussverfahren
- Sicherung von Leistungen der Arbeitsförderung und Interessenvertretung vor Ämtern und Behörden
Neues zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (kurz: BEM)
Markus Schanzleh
Die rechtmäßige Umsetzung des BEM i. S. d. § 167 Abs. 2 SGB IX stellt die Praxis regelmäßig vor große Herausforderungen. Wird das BEM nicht ordnungsgemäß durchgeführt, wird in einem darauffolgenden Kündigungsschutzprozess in der Regel die krankheitsbedingte Kündigung als unwirksam erachtet. Zwar gibt die einschlägige Norm selbst nicht viel her, umso dynamischer ist aber die Rechtsprechung.
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