Seit Anfang des 2020 stellt die Pandemie Unternehmen, Behörden
und Beschäftigte vor große Herausforderungen. Schutzmaßnahmen
sind aufgebaut und Organisationsanpassungen wurden vorgenommen.
Ein Ende der Pandemie ist leider noch nicht in Sicht.
Viele Mandanten unterstützen wir seit Beginn der Pandemie in allen rechtlichen Fragestellungen. Die Bewältigung der anhaltenden Situation erfordert besondere Maßnahmen und gute Beratung. Es liegen Entscheidungen von Gerichten vor, auf denen weitere Klagen aufgebaut werden können. Wir stehen Ihnen in allen Fragestellungen z.B. zu Betriebseinschränkungen, Veranstaltungsabsagen, Quarantänemaßnahmen, etwaigen sonstigen arbeits-, zivil- oder öffentlichrechtlichen Konsequenzen sowie zu Entschädigungen als anwaltlicher Berater gerne zur Seite.
Fachbereich zum Corona-Virus
Rechtsschutz gegen behördliche Maßnahmen
Die in den Coronaschutz-Verordnungen getroffenen Maßnahmen führen gerade für Unternehmen zu schmerzlichen Beschränkungen und sind für diese existenzbedrohend. Die Unternehmen haben daher ein Interesse daran, die rechtlich eingeräumten Spielräume soweit wie möglich zu nutzen, um zumindest teilweise einen geordneten Geschäftsbetrieb betreiben zu können. Gerade das Ausreizen der rechtlichen Möglichkeiten führt jedoch zu Konflikten mit den Behörden, welche dann Zwangsmaßnahmen und Bußgelder verhängen können.
Von Unternehmensseite wird zur Beherrschung der Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf die tägliche Geschäftspraxis in erheblichem Umfang auf eine verstärkte Digitalisierung und Auslagerung geschäftlicher Tätigkeiten reagiert. Die deutlich verstärkten Bemühungen zur Schaffung von Home-Office-Arbeitsmöglichkeiten sind dabei nur ein Beispiel für die zunehmende Technisierung des Arbeitsalltages als Folge der Pandemie.
Für Unternehmen ist es von zentraler Bedeutung die nicht selten nunmehr im Eiltempo zu forcierende oder gar nachzuholende Digitalisierung und Schaffung neuer Prozesses rechtlich sauber aufzusetzen. Nur auf diese Weise lassen sich insbesondere datenschutz- und datensicherheitsrechtliche Risiken beherrschen und auch mögliche Abhängigkeiten von Dienstleistern begrenzen. Gerade im Bereich der vielfach angebotenen Cloud-Services können andernfalls erhebliche Risiken schlummern.
In Zeiten der Corona-Pandemie sind Unternehmen mit zahlreichen logistischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Herausforderungen konfrontiert. Ein wesentlicher Teil dieser Herausforderungen entfällt hier auf arbeitsrechtliche Fragestellungen, die nicht zuletzt von den Beschäftigten und Interessenvertretungen kommen.
Die staatlichen Zwangsmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie schränken die Wirtschaft erheblich ein. Einige Branchen sind bereits vollständig stillgelegt. Eine Verschärfung und Verlängerung der Maßnahmen ist wahrscheinlich. In dieser Situation, die für viele Unternehmen existenzgefährdend ist, stellt sich die Frage, ob und inwieweit Entschädigungsansprüche bestehen.
Die Politik hat angekündigt, Unternehmen, die wegen der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, schnell und unbürokratisch helfen zu wollen. Das Bundesministerium hat dazu am 13.03.2020 ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus bekannt gegeben. Was ist heute zu tun, um diese Hilfen in Anspruch nehmen zu können und vor allem: um die damit verbundenen Vorteile am Ende auch behalten zu dürfen?
Die Corona-Pandemie hat erhebliche Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft. Viele Unternehmen haben mit existenziellen Schwierigkeiten zu kämpfen und die Liquiditätsreserven zur Aufrechterhaltung eines geordneten und gesunden Geschäftsbetriebs sind möglicherweise schon oder bald aufgebraucht. Die Politik hat für Unternehmen, die wegen der Corona-Krise in wirtschaftliche Bedrängnis geraten sind, mittlerweile sog. "Soforthilfen" bereitgestellt.
In Zeiten der Corona-Pandemie sehen sich aktuell zahlreiche öffentliche Auftraggeber mit der Notwendigkeit schneller Beschaffungen, aber auch mit Fragen nach möglichen Anpassungen bestehender Verträge konfrontiert. Gleichzeitig herrscht auf Bieterseite Unsicherheit, wie im Vergabeverfahren mit den derzeit nicht absehbaren Auswirkungen der Corona-Pandemie umzugehen ist.
In Zeiten der COVID-19-Pandemie sind Unternehmen mit zahlreichen logistischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Herausforderungen konfrontiert. In der aktuellen Situation, mit staatlichen Zwangsmaßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie wie Einschränkungen der Versammlungsfreiheit und dem sog. Kontaktverbot sind insbesondere Vorstände und Geschäftsführer gefordert.
Die Corona-Pandemie und die sich daraus ergebenden Folgen stellen Unternehmen derzeit vor große Herausforderungen. Neben den Herausforderungen, den Gesundheitsschutz der Beschäftigten sowie die kurz- und mittelfristige Liquidität sicherzustellen, sind Unternehmen typischerweise über eine Vielzahl von vertraglichen Beziehungen mit Geschäftspartnern verbunden. Durch Corona ergeben sich zahlreiche Fragestellungen bzgl. dieser Vertragsbeziehungen.
Die weltweite Pandemie führt zu notwendigen Anpassungen auch im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes. Dies betrifft insbesondere die Abläufe bei den Ämtern und Gerichten, die aufgrund der aktuellen Situation personell sowie organisatorisch vor besonderen Herausforderungen stehen.
Die Corona-Krise stellt Mieter und Vermieter von gewerblichen Objekten vor existentielle Fragen, auf die es bislang keine gesicherten Antworten gibt. Wir beraten gewerbliche Mieter und Vermieter seit Beginn der Krise und haben gemeinsam mit unseren Mandanten Strategien entwickelt, wie sich Mieter und Vermieter in der Krise verhalten sollten. Die dringendste Frage ist, ob Mieter die vereinbarte Miete trotz der Krise noch zahlen müssen.
Die Corona-Pandemie stellt Bauherren, Bauunternehmen sowie sonstige am Bau Beteiligte vor viele und bislang unbekannte Herausforderungen und Fragestellungen.
Die derzeitigen Maßnahmen zur Bewältigung der Corona Krise haben auch Einfluss auf das öffentliche Bau- und Planungsrecht und stellen insbesondere Behörden und Vorhabenträger vor ständig wechselnde Herausforderungen.
Die Berichterstattung, selbst in seriösen Medien, über die rechtlichen Maßnahmen zur aktuellen Corona-Situation ist nicht immer ganz korrekt. Teilweise gilt dies leider auch für die Pressemitteilungen oder andere "redaktionell aufbereitete" Informationen der Ministerien oder Behörden. In NRW sind die einschlägigen rechtlichen Primärquellen, auf der Website des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales abrufbar. www.mags.nrw
Wo sind derzeit eigentlich unsere Parlamente?
Prof. Dr. Stefan Hertwig plädiert für eine parlamentarische Diskussion über die zur Eindämmung des Corona-Virus notwendigen Maßnahmen. Das Grundgesetz erlaubt keine "Expertokratie", in welcher Landesregierungen und Virologen in bisher beispiellosem Umfang Grundrechte einschränken.
Großer Modefilialist muss für April 2020 trotz Corona-Pandemie Miete zahlen
Paul M. Kiss
Der mietende Modefilialist hat für den Monat April 2020 pandemiebedingt die Miete auf null reduziert. Das Landgericht München I entschied am 12.02.2021, dass eine Störung der…
Einspruch einlegen lohnt sich – Bußgelder für Unternehmen wegen Verstößen gegen Corona-Schutzverordnungen
Die bisher veröffentlichten Urteile betreffen zwar nur gegen Privatpersonen gerichtete Ordnungswidrigkeitsverfahren und nicht solche gegen Unternehmen. Die Urteile lassen alle eine Tendenz erkennen: Bisher scheuen…
1. Private Vermieter Private Vermieter sind solche, die nicht gewerblich oder unternehmerisch tätig werden. Sie bestreiten ihren Lebensunterhalt nicht mit der Vermietung. Für solche Vermieter…
EU-Kommission genehmigt Erweiterung staatlicher Wirtschaftshilfen zur Unterstützung von Unternehmen in der Corona-Pandemie
Lara Itschert
Inhaltlich richtet sich die neue Rahmenregelung an Unternehmen aus allen Wirtschaftszweigen, die aufgrund der von der Bundesregierung im März/April und November/Dezember 2020 verhängten Restriktionen zur…