Anne C. Jonas
Das neue Jahr hat gerade erst begonnen und dennoch gibt es für Sie als Arbeitgeber zwei wichtige To-dos, die im täglichen Arbeitstrubel schnell untergehen können.
weiterlesenAnne C. Jonas ist Fachanwältin für Arbeitsrecht, Wirtschaftsmediatorin und Wirtschaftsjuristin (Universität Bayreuth). Sie ist seit 7 Jahren für nationale und internationale Wirtschaftsunternehmen und Medienkonzerne im unternehmensbezogenen Arbeitsrecht tätig.Anne C. Jonas verfügt über eine ausgeprägte Prozessführungspraxis und vertritt Arbeitgeber bundesweit in allen arbeitsgerichtlichen Instanzen, dies u.a. mit einem Branchenschwerpunkt im Einzelhandel.Ihre Arbeit zeichnet sich durch großes Verhandlungsgeschick aus, sie hat viel Freude daran, gemeinsam mit ihren Mandanten konstruktive und wirtschaftlich attraktive Lösungen zu erarbeiten und umzusetzen. In ihrer Tätigkeit als Wirtschaftsmediatorin ist sie versiert darin, Konfliktparteien Perspektiven zu interessenorientierten, kreativen und nachhaltigen Lösungen zu eröffnen.Anne C. Jonas berät nationale und internationale Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Anne C. Jonas
Das neue Jahr hat gerade erst begonnen und dennoch gibt es für Sie als Arbeitgeber zwei wichtige To-dos, die im täglichen Arbeitstrubel schnell untergehen können.
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Mit seiner neuen Entscheidung stellt das BAG (5 AZR 335/22) klar, dass einem ordnungsgemäß ausgestellten Attest auch weiterhin ein hoher Beweiswert zukommt und ein bloßes Bestreiten der Krankheit durch den Arbeitgeber nicht genügt.
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Mit dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) – Inkrafttreten: 02.07.2023 – gibt es in Deutschland erstmals ein Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern. Dies war seit Langem diskutiert und überfällig, da bereits seit Dezember 2021 die Frist zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937) abgelaufen war.
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Es kommt auf die Art der Nachricht und die Größe der Gruppe an, so jetzt das BAG in seinem Urteil vom 24.08.2023 - 2 AZR 17/23 (Vorinstanz: LAG Niedersachsen).
weiterlesenAnne C. Jonas
Ja, so jetzt das BAG folgerichtig in seinem Urteil vom 29.06.2023 zu Az. 2 AZR 296/22. Bislang liegt nur die Presseerklärung vor.
weiterlesenAnne C. Jonas / Kamil Niewiadomski
Endlich ist das Hinweisgeberschutzgesetz am 12.05.2023 im dritten Anlauf verabschiedet. Das Gesetz wird Mitte Juni in Kraft treten und für alle Beschäftigungsgeber gelten. Beschäftigungsgeber, die über 50 oder mehr Beschäftigte verfügen, sind verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten.
weiterlesenAnne C. Jonas / Dr. Maik Kirchner
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) befindet sich auf der Zielgeraden und soll mit Nachbesserungen noch diese Woche im Bundestag verabschiedet werden.
weiterlesenAnne C. Jonas
Das BAG hat entschieden: Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter systematisch zu erfassen.
weiterlesenVolker Werxhausen / Anne C. Jonas
Die große Strafkammer des LG Braunschweig hat sich im Rahmen eines medial prominenten Untreueverfahrens – „fachübergreifend“ – mit Fragen des Betriebsverfassungsrechts befasst. Nicht nur deshalb lohnt eine Betrachtung der arbeitsrechtlichen Thematik. Aktuell ist die Revision beim Bundesgerichtshof anhängig (LG Braunschweig, Urteil vom 28.09.2021 – 16 KLS 85/19).
weiterlesenAnne C. Jonas
Nein, so jetzt das LAG Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 25.03.2022, Az. 7 Sa 63/21. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat eine gegenüber dem Betriebsrat der X GmbH ausgesprochene außerordentliche Kündigung als wirksam erklärt. Der Betriebsrat hatte die Prozessakten aus einem vorherigen Kündigungsschutzverfahren via Dropbox veröffentlicht und damit einen kündigungsberechtigenden Datenschutzverstoß begangen.
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