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EXPERTISE

  • Arbeitsrecht
  • Arbeitsrecht für Unternehmen und Führungskräfte
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  • HR-Support für Arbeitgeber
  • Kündigungsschutz
  • Wirtschaftsmediation

VITA

Anne C. Jonas ist Fachanwältin für Arbeitsrecht, Wirtschaftsmediatorin und Wirtschaftsjuristin (Universität Bayreuth). Sie ist seit 7 Jahren für nationale und internationale Wirtschaftsunternehmen und Medienkonzerne im unternehmensbezogenen Arbeitsrecht tätig.Anne C. Jonas verfügt über eine ausgeprägte Prozessführungspraxis und vertritt Arbeitgeber bundesweit in allen arbeitsgerichtlichen Instanzen, dies u.a. mit einem Branchenschwerpunkt im Einzelhandel.Ihre Arbeit zeichnet sich durch großes Verhandlungsgeschick aus, sie hat viel Freude daran, gemeinsam mit ihren Mandanten konstruktive und wirtschaftlich attraktive Lösungen zu erarbeiten und umzusetzen. In ihrer Tätigkeit als Wirtschaftsmediatorin ist sie versiert darin, Konfliktparteien Perspektiven zu interessenorientierten, kreativen und nachhaltigen Lösungen zu eröffnen.Anne C. Jonas berät nationale und internationale Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

News

To-dos für den Arbeitgeber im neuen Jahr

Anne C. Jonas

Das neue Jahr hat gerade erst begonnen und dennoch gibt es für Sie als Arbeitgeber zwei wichtige To-dos, die im täglichen Arbeitstrubel schnell untergehen können.

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Begrifflichkeiten und Bausteine zum neuen Hinweisgeberschutz

Anne C. Jonas

Mit dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) – Inkrafttreten: 02.07.2023 – gibt es in Deutschland erstmals ein Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern. Dies war seit Langem diskutiert und überfällig, da bereits seit Dezember 2021 die Frist zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937) abgelaufen war.

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WEITERE NEWS ANZEIGEN

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist (nun endlich) verabschiedet!

Anne C. Jonas / Kamil Niewiadomski

Endlich ist das Hinweisgeberschutzgesetz am 12.05.2023 im dritten Anlauf verabschiedet. Das Gesetz wird Mitte Juni in Kraft treten und für alle Beschäftigungsgeber gelten. Beschäftigungsgeber, die über 50 oder mehr Beschäftigte verfügen, sind verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten.

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Von „Marschallstäben, Karawanen und Tornistern“ – Neues (?) zur Betriebsratsvergütung

Volker Werxhausen / Anne C. Jonas

Die große Strafkammer des LG Braunschweig hat sich im Rahmen eines medial prominenten Untreueverfahrens – „fachübergreifend“ – mit Fragen des Betriebsverfassungsrechts befasst. Nicht nur deshalb lohnt eine Betrachtung der arbeitsrechtlichen Thematik. Aktuell ist die Revision beim Bundesgerichtshof anhängig (LG Braunschweig, Urteil vom 28.09.2021 – 16 KLS 85/19).

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Fristlose Kündigung eines Betriebsrats – quasi unmöglich?

Anne C. Jonas

Nein, so jetzt das LAG Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 25.03.2022, Az. 7 Sa 63/21. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat eine gegenüber dem Betriebsrat der X GmbH ausgesprochene außerordentliche Kündigung als wirksam erklärt. Der Betriebsrat hatte die Prozessakten aus einem vorherigen Kündigungsschutzverfahren via Dropbox veröffentlicht und damit einen kündigungsberechtigenden Datenschutzverstoß begangen.

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