Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner
führen eine 1963 gegründete Anwaltssozietät mit 60 Rechtsanwälten, denen mehr als 65 qualifizierte Mitarbeiter unterstützend zur Seite stehen. Zu den von CBH in unterschiedlichen Fachbereichen vertretenen und beratenen Mandanten gehört eine Vielzahl national und international engagierter Unternehmen, öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Wirtschaftsverbände, Stiftungen, Vereine und Einzelpersonen.
CBH News
- Einstweilige Verfügung zur Eintragung einer Vormerkung: Zu langes Abwarten kann Dringlichkeitsvermutung widerlegen!
- Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts – Bei „konfliktträchtigen“ Teilnutzungen sind oft Anträge auf Teilgenehmigungen empfehlenswert
- KG Berlin - EnVKV, Gebrauchtgerät und der Backofen in der Musterküche
- Nebenangebote und Preis als einziges Wertungskriterium
- OLG Köln – Bewerbung eines Arzneimittels mit „belegter Wirksamkeit“ kann zulässig sein
- BGH entscheidet über die Zulässigkeit persönlichkeitsrechtsverletzender Suchergänzungsvorschläge bei „Google“
- Nicht jeder Verzicht ist eine steuerpflichtige Schenkung
- Novelle des Bauplanungsrechts verabschiedet
- Zur Schadenersatzpflicht von Gewerkschaften gegenüber Drittunternehmen wegen Unterstützungsstreiks
- BGH – Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Frage der urheberrechtlichen Zulässigkeit des so genannten "Framing"
- Arbeitnehmer können auf Urlaubsabgeltung wirksam verzichten
- Doch ein Recht am Bild der eigenen Sache?
- „Scheidung Online -> spart Zeit, Nerven und Geld" und muss nicht wettbewerbswidirg sein
- Bundeskabinett beschließt Erleichterungen im handelsrechtlichen Ordnungsverfahren für kleinste und kleine Kapitalgesellschaften
- Bundesverwaltungsgericht fällt Grundsatzurteil zur Kreisumlageerhebung


