Alexander Bungart
Seit dem 28.12.2023 ist das Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an der Windenergienutzung in Nordrhein-Westfalen (BürgEnG) in Kraft getreten.
weiterlesenAlexander Bungart studierte Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Hierbei erwarb er innerhalb seines Schwerpunktes nähere Kenntnisse im öffentlichen Recht. Während des Referendariats am Landgericht Köln absolvierte Herr Bungart bei einer national und international tätigen Großkanzlei seine Anwalts- und Wahlstation. Dabei vertiefte er seine zivilrechtlichen Kenntnisse und spezialisierte sich auf das Energiewirtschaftsrecht, insbesondere in den Bereichen der erneuerbaren Energien. In diesem Rahmen wirkte er auch an mehreren großen internationalen (Schieds-)Verfahren im Fachgebiet des Energierechts mit.
Seit 2024 ist Herr Bungart bei CBH als Rechtsanwalt tätig. Den Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit bildet die Begleitung von gerichtlichen Verfahren und die Beratung von Unternehmen der Energie- und Versorgungswirtschaft und der öffentlichen Hand bei der Projektentwicklung großer Infrastrukturvorhaben sowie bei der Klärung energie-, regulierungs-, vertrags- und grundstücksrechtlicher Fragen.
Alexander Bungart
Seit dem 28.12.2023 ist das Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an der Windenergienutzung in Nordrhein-Westfalen (BürgEnG) in Kraft getreten.
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