Bogdan Ril
Was stellt sich ein Durchschnittsbetrachter unter der Firma „Institut für Einfachheit GmbH“ vor – eine staatliche Einrichtung oder doch eher eine „gewöhnliche“ GmbH? Mit dieser Frage hatte sich das OLG Düsseldorf kürzlich beschäftigt. In seinem Beschluss vom 15.08.2023, Az. I-3 Wx 104/23, kommt das Gericht zu dem Schluss, dass eine irreführende Firmenbezeichnung jedenfalls dann nicht vorliegt, wenn ein Privatunternehmen der Bezeichnung „Institut“ einen Zusatz beifügt, der nicht mit einer wissenschaftlichen Einrichtung in Verbindung gebracht wird.
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