Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hat mit Beschluss vom 23.04.2020 die Anträge auf aufschiebende Wirkung von insgesamt acht Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf, mit dem der erste Bauabschnitt der U81 – Freiligrathplatz-Düsseldorf-Flughafen (International) – planfestgestellt worden ist, abgelehnt.
Die Antragsteller hatten sich vor allem unter dem Gesichtspunkt einer angeblichen fehlenden Planrechtfertigung und mit Blick auf eine angeblich unzureichende Bewältigung von vorhabenbedingten Emissionen (Schall, Erschütterung und Feinstaub) gegen das Vorhaben gewendet. Das Oberverwaltungsgericht hat sich ausführlich mit den Einwendungen der Antragsteller auseinandergesetzt und diese im Ergebnis insgesamt als unerheblich bewertet. Einerseits – so das Oberverwaltungsgericht – ergäbe sich die Planrechtfertigung bereits daraus, dass mit dem Vorhaben die erste umsteigefreie direkte ÖPNV-Verbindung aus der Innenstadt zum Flughafen geschaffen würde. Andererseits seien Fehler in der Bewältigung der Emissionskonflikte ebenfalls nicht erkennbar.
Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im Eilverfahren sind nicht möglich.
- OVG Münster, Beschluss vom 23.04.2020 (Az. 20 B 1353/19.AK)
- Dr. Tassilo Schiffer vertritt das Land Nordrhein-Westfalen.