Sicherung von Geldautomaten gegen Sprengung – wichtig ist ein rechtssicherer Umgang mit beabsichtigten Maßnahmen

Insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland ist die Zahl der Geldautomatensprengungen hoch. Professionell organisierte Tätergruppen kommen häufig aus dem Ausland, um Taten zu verüben und sogleich wieder über Autobahnen das Land zu verlassen. Die Aufdeckungsquote ist vergleichsweise gering. Bevorzugtes Tatgebiet ist Deutschland deshalb, weil Geldautomaten hier weniger effizient als in anderen Ländern gesichert sind, die Bargeldzahlung anders als in vielen anderen europäischen Ländern noch einen hohen Stellenwert hat. Brisanz erfährt die Situation dadurch, dass die Tätergruppen inzwischen Festsprengstoffe verwenden, die wesentlich höhere Energien freisetzen als die zuvor zur Automatensprengung üblicherweise verwendeten Gasgemische. Die dokumentierten Tathergänge zeigen, dass die Täter schnell und rücksichtslos vorgehen. Auch die Sprengung von Geldautomaten in Wohngebäuden ist an der Tagesordnung. Die Gefahr, dass bei künftigen Taten unbeteiligte Dritte zu Tode kommen oder erheblich verletzt werden, ist naheliegend.

Aufgrund dieser Ausgangslage ist das Thema Geldautomaten, deren Sicherung und Sprengung, zunehmend in den Fokus nicht nur der Institute, sondern auch der Politik gerückt. Die Bargeldversorgung der Bevölkerung ist in Deutschland (noch – in vielen anderen Staaten spielt E-Geld eine erheblich höhere Rolle) ein essenzieller Baustein der Daseinsvorsorge. Die Finanzwirtschaft ist entsprechend aufgerufen, die Sicherheit von Geldautomaten zu erhöhen. Das Landeskriminalamt der Polizei Nordrhein-Westfalen (sehr instruktiv: https://polizei.nrw/artikel/geldautomaten-sprenger-setzen-vermehrt-explosivstoffe-ein) hat Angriffe auf Geldautomaten bereits seit einiger Zeit als strategisches Schwerpunktthema festgelegt und eine Handlungsempfehlung (Sprengung von Geldautomaten – aktualisierte Handlungsempfehlung für deren Betreiber und Vermieter von Stellflächen) herausgegeben, in der Maßnahmen empfohlen werden, die die Sicherheit von Geldautomaten erhöhen können und sollen.

Zu den empfohlenen Maßnahmen gehören – neben der Platzierung von Geldautomaten mit möglichst großem Abstand zu Türen und Fenstern – der Einsatz von Vernebelungseinrichtungen und auch der mechanische Verschluss von Zugängen zu bestimmten Zeiten.

Bei der Umsetzung aller, insbesondere aber der vorgenannten Maßnahmen, sollte der Betreiber/Objektverantwortliche/Arbeitgeber nicht nur die technische Umsetzbarkeit in den Blick nehmen, sondern bereits im Planungsprozess die rechtlichen Anforderungen umfassend prüfen (lassen).

Die Vernebelung beispielsweise führt dazu, dass im betroffenen Bereich eine Orientierung nahezu ausgeschlossen ist. Diese Situation ist insbesondere bei der arbeitsschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung mit in den Blick zu nehmen. Zu prüfen ist auch, ob ein mechanischer Verschluss, der nachgerüstet werden soll, bauordnungsrechtlichen Genehmigungspflichten unterliegt und, soweit auch Flucht- und Rettungswege betroffen sind, dies im Einklang mit einem ggf. vorhandenen Brandschutzkonzept steht. Die arbeitsstättenrechtlichen Anforderungen sind stets zu berücksichtigen.

CBH Rechtsanwälte berät Banken und Sparkassen rechtlich zu allen Sicherungsmaßnahmen, den erforderlichen Genehmigungen und insgesamt zu beachtenden Normen. Für einen Erstkontakt wenden Sie sich gerne an

Rechtsanwalt Paul H. Assies (Banking, Finance) oder Rechtsanwalt René Scheurell (Bauordnungs- und Bauplanungsrecht, Brandschutz)

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