Maike Schiffer
Mit Beschluss vom 18.04.2024 hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Az. 1 LA 1/24) Kriterien zur Abgrenzung von (selbstständigen) Gebäuden und (unselbstständigen) Gebäudeteilen dargestellt und deutlich gemacht, dass bei einem Anbau nicht etwa eine bestehende Verbindungstür, sondern vielmehr die funktionale Abhängigkeit vom Hauptgebäude als maßgebliches Abgrenzungskriterium heranzuziehen ist.
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