Zurück

EXPERTISE

  • Umweltrecht
  • Natur- und Artenschutzrecht
  • Baugenehmigungsverfahren
  • Bauordnungsrecht
  • Bauplanungsrecht
  • Projektentwicklung
  • Planfeststellungsverfahren

VITA

Maike Schiffer studierte Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn. Dort belegte sie den Schwerpunkt Gesellschafts- und Steuerrecht. Ihr Rechtsreferendariat absolvierte sie im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz. Sie war im Rahmen ihres Rechtsreferendariats sowohl bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als auch beim Verwaltungsgericht in Koblenz im Bereich des Baurechts tätig.

Seit Juli 2023 ist Maike Schiffer als Rechtsanwältin bei uns beschäftigt. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des öffentlichen Baurechts sowie im Umwelt- und Planungsrecht. Dabei berät und begleitet sie die öffentliche Hand und Unternehmen bei der Verwirklichung von Bauprojekten sowie dem Ausbau von Infrastrukturen. Im Rahmen von Planfeststellungsverfahren befasst sie sich insbesondere mit Fragen des Natur- und Artenschutzes.

News

Abstandsflächenprivileg für Gebäude ohne Aufenthaltsräume: Zur Abgrenzung von Gebäude und Gebäudeteil

Maike Schiffer

Mit Beschluss vom 18.04.2024 hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Az. 1 LA 1/24) Kriterien zur Abgrenzung von (selbstständigen) Gebäuden und (unselbstständigen) Gebäudeteilen dargestellt und deutlich gemacht, dass bei einem Anbau nicht etwa eine bestehende Verbindungstür, sondern vielmehr die funktionale Abhängigkeit vom Hauptgebäude als maßgebliches Abgrenzungskriterium heranzuziehen ist.

weiterlesen