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EXPERTISE

  • Bauordnungsrecht
  • Bauplanungsrecht
  • Infrastrukturprojekte
  • Projektentwicklung
  • Planfeststellungsverfahren
  • Umweltrecht

VITA

Dr. Maximilian Dogs, LL.M. studierte Rechtswissenschaften und promovierte an der Universität zu Köln. Während seiner Promotion im Europäischen Kartellrecht (Kartellverwaltungsverfahren) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter, Tutor und Korrekturassistent am Institut für Europäisches Wirtschaftsrecht tätig. Promotionsbegleitend absolvierte er ein interdisziplinäres, wirtschaftsrechtliches LL.M.-Masterstudium an der Universität Köln.

Während seines Referendariats am Oberlandesgericht Köln arbeitete er für verschiedene international tätige Wirtschaftskanzleien in Köln sowie für das Bundeskartellamt in Bonn (Prozessabteilung für Verwaltungs- und Bußgeldverfahren).

Mit seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 2023 begann er seine Tätigkeit bei CBH im Team von Stefan Rappen und Christopher Küas. Dort ist er in den Bereichen des öffentlichen Bau-, Planungs- und Umweltrechts spezialisiert. Die Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit liegen in der Beratung von komplexen Infrastruktur-, Industrie- und Bauvorhaben, insbesondere im Bereich von trassengebundenen Vorhaben.

Publikationen

  • Beurteilung unterschwelliger Zusammenschlüsse anhand von Art. 102 AEUV – Grundlagen eines zusammenschlussbedingten Konkretisierungsgebots (ZWeR 2023, 160), gemeinsam mit Priv.-Doz. Dr. Daniel Könen, LL.M.
  • Überprüfungspflicht der Unabhängigkeit von ECN-Behörden im EU-Beschwerdeverfahren (WuW 2023, 130), gemeinsam mit Priv.-Doz. Dr. Daniel Könen, LL.M.
  • Die Verpflichtung der Kommission zum Einschreiten gegen unternehmerische Wettbewerbsverstöße, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden (2022)
  • Staatliche Eingriffe in den Wettbewerb im Lichte der neueren EuGH-Rechtsprechung in den Sachen „Colruyt“ und „CHEZ Elektro Bulgaria“ (WuW 2021, 538), gemeinsam mit Dr. Daniel Könen, LL.M.
  • Die relativ-tätigkeitsveranlasste Einstandspflicht der Gesellschafter eines Gemeinschaftsunternehmens für Kartellbußgelder (ZWeR 2017, 409), gemeinsam mit Dr. Daniel Könen, LL.M.