KOMMUNALE FINANZMISERE IN RHEINLAND-PFALZ

Die Finanzlage vieler rheinland-pfälzischer Städte und Landkreise ist seit vielen Jahren desolat. Städte wie Pirmasens und Kaiserslautern gehören seit Jahren zu den höchstverschuldeten Kommunen deutschlandweit. Auf eine Klage des Landkreises Neuwied, der von CBH vertreten wurde, hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz bereits 2012 in einem Grundsatzurteil festgestellt, dass der wesentliche Grund hierfür eine unzureichende und daher verfassungswidrige Finanzausstattung der Kommunen durch das Land ist (Urteil v. 14.02.2012, VGH N 3/11- Download als PDF).

Das Land Rheinland-Pfalz wurde durch dieses Urteil verpflichtet, den kommunalen Finanzausgleich bis spätestens Anfang 2014 neu zu regeln. Diese neuen Regelungen haben teilweise zu Verbesserungen, jedoch nicht zu einer Beendigung der kommunalen Finanzmisere geführt. Noch immer ist es vielen Städten und Landkreisen in Rheinland-Pfalz nicht möglich, ihren Haushalt auszugleichen, notwendige Investitionen zu tätigen und ihre teilweise enormen Altschulden in einem wesentlichen Umfang abzubauen. Die nach wie vor notwendige Finanzierung „auf Pump“ erfolgt im Wesentlichen für Pflichtaufgaben, d. h. für Aufgaben, die den Kommunen staatlicherseits vorgegeben sind. Davon auch freiwillige Aufgaben in einem merklichen Umfang wahrnehmen und finanzieren zu können, sind viele Kommunen seit langem weit entfernt. Daher haben sich mehrere Städte und Landkreise entschlossen, stellvertretend für die „kommunale Familie“ auch gegen das Landesfinanzausgleichsgesetz 2014 gerichtlich vorzugehen.

CBH hat die Stadt Pirmasens und den Landkreis Südliche Weinstraße, die eine unmittelbare verfassungsgerichtliche Überprüfung des Landesfinanzausgleichsgesetzes 2014 angestrengt hatten, vor dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz vertreten. Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat diesen abstrakten Normenkontrollantrag jedoch aus formalen Gründen als unzulässig zurückgewiesen. Er war der Meinung, dass die Kommunen sich mit ihrem Anliegen, dass auch die Verfassungswidrigkeit des Landesfinanzausgleichsgesetzes 2014 festgestellt wird, zunächst an die Verwaltungsgerichte halten müssten (Beschluss v. 30.10.2015, VGH N 29/14 u. a. – Download als PDF ).

Demgemäß führt CBH derzeit für die Städte Pirmasens und Kaiserslautern sowie die Landkreise Südliche Weinstraße und Kaiserslautern verwaltungsgerichtliche Musterprozesse gegen die Bescheide, mit denen das Land Rheinland-Pfalz den Kommunen in den letzten Jahren die Mittel aus dem Landesfinanzausgleich zugewiesen hat. Das Land hat gegenüber den kommunalen Spitzenorganisationen die Erklärung abgegeben, von Amts wegen die Zuweisungen an alle Kommunen nachträglich zu ändern, falls es aufgrund dieser Musterprozesse zu einem abschließenden Urteil durch den Verfassungsgerichtshof kommen sollte, das für die kommunale Seite positiv ist.

In diesen Angelegenheiten federführend ist Dr. Jochen Hentschel.