Revolution im deutschen Wertpapierrecht: Wertpapiere nach neuem Gesetzentwurf nun auch elektronisch

Das Bundesjustiz- und das Bundesfinanzministerium haben einen gemeinsamen (Referenten-)Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (eWpG-E) vorgelegt.

Ziel des Gesetzentwurfes ist es, das Wertpapierrecht zu modernisieren und damit den Finanzplatz Deutschland zu stärken: Das deutsche Recht soll generell für elektronische Wertpapiere, d. h. Wertpapiere ohne Urkunde, geöffnet werden. Der am 11. August 2020 veröffentliche Entwurf sieht dementsprechend die Schaffung elektronischer Wertpapiere vor und stellt eine Abkehr von der im BGB verankerten Verbriefung eines Wertpapiers in einer Urkunde dar. In § 2 III eWpG-E soll geregelt werden: „Ein elektronisches Wertpapier gilt als Sache im Sinne des § 90 BGB.“

Elektronische Registrierung von Wertpapieren auf Blockchain-Basis geplant

Zunächst soll die elektronische Begebung von Schuldverschreibungen ermöglicht werden. Die Regelung soll technologieneutral erfolgen, d  h. über Blockchain begebene Schuldverschreibungen sollen gegenüber anderen elektronischen Begebungsformen grundsätzlich nicht begünstigt werden. Die derzeit noch erforderliche Wertpapierurkunde soll bei elektronischen Schuldverschreibungen durch die Eintragung in ein Wertpapierregister ersetzt werden. Um die Verkehrsfähigkeit von Wertpapieren und den rechtssicheren Erwerb gleichwohl zu gewährleisten, bedarf es eines geeigneten Ersatzes der Papierurkunde zum Beispiel durch Eintragung in ein Register auf Basis der Blockchain-Technologie.

Regelung soll aufsichtsrechtliche Klarheit schaffen

Der Entwurf soll außerdem aufsichtsrechtliche Klarheit schaffen: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) werde die Erbringung der Emission und das Führen dezentraler Register als neue Finanzdienstleistungen nach dem eWpG, dem KWG und der Zentralverwahrerverordnung überwachen. Der Entwurf unterscheide zwischen der Führung eines zentralen elektronischen Wertpapierregisters durch einen Zentralverwahrer sowie der Führung von unter anderem durch Distributed-Ledger-Technologien ermöglichten Registern zur Begebung elektronischer Schuldverschreibungen.

Fazit

Der deutsche Gesetzgeber möchte, dass das deutsche Wertpapierrecht international wettbewerbsfähig bleibt und ist dafür sogar bereit, althergebrachte sachenrechtliche Grundsätze abzuändern.

Zum Referentenentwurf: Bundesfinanzministerium

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Prof. Dr. Roman Jordans, LL.M. (NZ)

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