Fristlose Kündigung wegen privater Internetnutzung und E-Mail-Versand
Der Fall Die Parteien stritten um die Wirksamkeit einer außerordentlichen und fristlosen Kündigung. Der beklagte Arbeitgeber ist ein IT-Dienstleistungsunternehmen, der klagende Arbeitnehmer war dort als Softwareprogrammierer tätig. Dem Arbeitnehmer war es verboten, den dienstlichen Laptop für private Zwecke zu nutzen. Ferner beinhaltete eine Anlage zum Arbeitsvertrag eine Einverständniserklärung des Arbeitnehmers damit, dass der Arbeitgeber die … Fristlose Kündigung wegen privater Internetnutzung und E-Mail-Versand weiterlesen […]
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