Fristlose Kündigung trotz „Rotzlappenbefreiung“

Die Arbeitsgerichte befassen sich immer häufiger mit rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Das Arbeitsgericht Köln hat nun entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers, der das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und damit den Einsatz bei einem Kunden beharrlich verweigert, wirksam sein kann (17.06.2021 – 12 Ca 450/21).

Der Fall

Der Arbeitnehmer war im Außendienst beschäftigt. Im Jahr 2020 erteilte die Arbeitgeberin aufgrund der Corona-Pandemie ihren Mitarbeitenden die Weisung, dass bei Kunden ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen sei. Der Arbeitnehmer reichte daraufhin ein ärztliches Attest ein, das auf einem Blankodokument verfasst und mit „Rotzlappenbefreiung“ überschrieben war. Inhalt des Attestes war sinngemäß, dass es dem Arbeitnehmer „aus medizinischen Gründen unzumutbar“ sei, einen MNS zu tragen. Die Arbeitgeberin teilte dem Arbeitnehmer mit, dass sie das Attest nicht anerkenne, und wies den Arbeitnehmer nochmals an, einen MNS zu tragen.

Anfang Dezember weigerte der Arbeitnehmer sich, einen Auftrag bei einem Kunden zu übernehmen, der ausdrücklich auf das Tragen eines MNS bestand. Die Arbeitgeberin mahnte den Arbeitgeber ab. Ungeachtet dessen teilte der Arbeitnehmer mit, dass er den Kundenauftrag nur durchführen werde, wenn er keinen MNS tragen müsse.

Die Arbeitgeberin kündigte das Arbeitsverhältnis außerordentlich fristlos, hilfsweise ordentlich fristgerecht. Die hiergegen gerichtete Kündigungsschutzklage hatte keinen Erfolg, das Arbeitsgericht wies die Klage ab. Das Arbeitsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Arbeitnehmer mit der beharrlichen Verweigerung des Tragens eines MNS beim Kunden mehrfach gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen habe. Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus dem vorgelegten Attest, da dieses weder aktuell noch hinreichend aussagekräftig sei und Zweifel an der Ernsthaftigkeit der behaupteten medizinischen Einschränkungen bestünden.

Auswirkungen für die Praxis

Das Arbeitsgericht Köln trifft eine der ersten Entscheidungen im Zusammenhang mit einer Kündigung aufgrund des (beharrlichen) Weigerns des Tragens eines MNS und klärt damit eine weitere wichtige Frage in Pandemiezeiten. Neben der begrüßenswerten Klarstellung für die Praxis verleitet der Fall, bezogen auf das skurrile Attest, durchaus zu einem Schmunzeln.

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Kamil Niewiadomski

Kamil Niewiadomski

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