Die Ersatzbaustoffverordnung in der Praxis der Bauvergabe

Im Rahmen des „Thementischs Zirkuläres Bauen NRW“ am 20. November 2023 – veranstaltet vom Bergischen Abfallwirtschaftsverband mit dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW sowie dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW – hat unser Partner Andreas Haupt zu den vergaberechtlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit der kürzlich in Kraft getretenen Ersatzbaustoffverordnung vorgetragen.

Der Vortrag befasst sich sowohl mit den Gestaltungsmöglichkeiten für künftige Bau- und Planungsvergaben als auch mit Nachträgen aufgrund notwendiger Leistungsmehrungen in Bestandsverträgen. Die Folien finden sie hier. Auftraggeber können insbesondere auf der Ebene der Leistungsbeschreibung sowie des Vertrages und der Zuschlagskriterien sowohl umweltschonende Bauausführungen fordern bzw. fördern als auch die notwendigen zusätzlichen Absicherungen für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung umsetzen.

Neben energetischen Aspekten stellt das zirkuläre Bauen eine besondere Herausforderung für öffentliche Auftraggeber in den nächsten Jahren dar. Bei Fragen zur projektbezogenen Implementierung entsprechender Vorgaben beraten wir Sie gerne.

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Andreas Haupt

Andreas Haupt

T: +49 221 95 190-89
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