Am 25./26. April 2020 hat CBH Rechtsanwalt Prof. Dr. Stefan Hertwig einen Gastbeitrag zur aktuellen Corona-Pandemie im Kölner Stadtanzeiger veröffentlicht.
„Zur Eindämmung des Coronaviruswerdengegenwärtig Grundrechte gegenüber jedermann in bisher nicht vorstellbarer Weise eingeschränkt. Die vollziehendeGewalt–vondenMinisterpräsidenten bis hinunter zu Landräten, Bürgermeistern und Polizisten – handelt dabei ohne ausreichende Ermächtigungsgrundlage. Diese ergibt sich nämlich nicht aus dem geltenden Infektionsschutzgesetz. Dessen Bestimmungen zur Einschränkung von Grundrechten und bürgerlichen Freiheiten bezieht sich ausschließlich auf einzelne Kranke oder Krankheitsverdächtige, nicht auf die gesamte Bevölkerung. Außerdem nennt Paragraf 28 nicht alle Grundrechte, die derzeit eingeschränkt werden, etwa das Recht zur ungestörten Religionsausübung oder die Berufsfreiheit, obwohl das Grundgesetz anordnet, dass das einschränkende Gesetz dies ausdrücklich tun muss.“ (Auszug)
Den kompletten Beitrag finden Sie im Kölner Stadtanzeiger und nachfolgend als PDF_Datei: Für eine Stunde der Parlamente
Verantwortlicher Redakteur: Joachim Frank, Chefredaktion „Kölner Stadtanzeiger“
Karikatur: Heiko Sakurai