Wirecard – Stand der Verfahren

Derzeit überschlagen sich die Nachrichten zu eingeleiteten Klagen oder der Vorbereitung solcher. Welcher Weg der richtige ist, Anschluss an eine Sammelklage oder individuelles Verfahren, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Derzeit sind strafrechtliche Ermittlungsverfahren unter anderem gegen die Vorstände der Wirecard AG eingeleitet worden. Anleger haben die Möglichkeit, in einem sog. „Adhäsionsverfahren“ ihre zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche im Rahmen des Strafverfahrens geltend zu machen.

Vorteil: Der Sachverhalt wird von der Staatsanwaltschaft ermittelt, die bessere Ermittlungsmöglichkeiten hat.
Nachteil: Derzeit ist völlig offen, wann diese Ermittlungen abgeschlossen sein werden.

Daneben gibt es nach Presseberichten mindestens drei eingereichte Musterklagen:
• gegen die Wirecard AG selbst beim Landgericht München I
• gegen die BaFin beim OLG Frankfurt (sog. KapMuG-Musterverfahren) und
• gegen die Wirtschaftsprüferkanzlei EY(Ernst & Young) und den Vorsitzenden des Vorstands der Wirecard AG, Herrn Dr. Markus Braun (ebenfalls KapMuG-Musterverfahren).

Sämtliche Verfahren bergen erhebliche Risiken, sowohl in prozessualer Hinsicht als auch bei der Durchsetzung im Obsiegensfall. Deshalb kann es durchaus sinnvoll sein, sich einem solchen Musterverfahren anzuschließen. Ein solches Musterverfahren minimiert das Kostenrisiko. Gerade bei kleineren Schäden und geringerer Aktienzahl kann dies deshalb sinnvoll sein.
Daneben bieten Prozessfinanzierer ab einem gewissen Schwellenwert (z. B. 25.000,- Euro) die komplette Finanzierung des Prozesses an, und zwar gegen eine Beteiligung im Obsiegensfall.