Die Europäische Kommission hat am 19.06.2019 die von Deutschland geplante Förderung für die Nachrüstung von kommunalen und gewerblich genutzten Dieselfahrzeugen in Höhe von 431 Mio. EUR in deutschen Städten genehmigt. Durch die genehmigten Fördergelder sollen Stickoxidemissionen in Deutschland um 1450 Tonnen pro Jahr reduziert werden, ohne dabei eine übermäßige Verfälschung des bestehenden Wettbewerbes zu riskieren.
Deutschland wird mit den drei geplanten Förderregelungen, für die insgesamt 431 Mio. EUR bereitgestellt werden sollen, die Nachrüstung von kommunalen und gewerblich genutzten Dieselfahrzeugen (z. B. Reinigungsfahrzeuge, Müllwagen oder Lieferfahrzeuge) unterstützen. Die öffentliche Förderung kann in über 60 Kommunen, in denen 2017 die nationalen Grenzwerte für Stickoxide (NOx) überschritten wurden, in Anspruch genommen werden. Ob Sie zu den förderberechtigten 60 Kommunen gehören werden, können Sie dem zukünftig in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie veröffentlichen Förderprogramm entnehmen. Die Förderdatenbank finden Sie dabei unter dem nachfolgenden Link:
http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html
Die Stadt Köln führt die Liste mit den höchsten NO2-Grenzüberschreitungen für das Jahr 2017 auf dem dritten Platz direkt nach den Spitzenreitern München sowie Stuttgart an.
Die Förderung wird dabei die Kosten sowohl für die Nachrüstsysteme als auch deren Einbau abdecken.
Die Maßnahmen sind Teil des von der Bundesregierung lancierten „Sofortprogramm Saubere Luft 2017 – 2020“ zur möglichst raschen Senkung der Stickoxidemissionen.
Als Fahrzeugkategorien, welche bei der Nachrüstung unterstützt werden sollen, wurden schwere Kommunalfahrzeuge (>3,5 Tonnen), schwere gewerblich genutzte Fahrzeuge (3,5 – 7,5 Tonnen) sowie leichte Kommunalfahrzeuge und gewerblich genutzte Fahrzeuge (2,8 – 3,5 Tonnen) festgelegt. Die geplante Unterstützung für die Nachrüstung soll in sehr kurzer Zeit zu erheblich geringeren Stickoxidemissionen führen und dadurch insbesondere in Städten zur Verbesserung der Luftqualität und der öffentlichen Gesundheit beitragen.
Anhand der nachfolgenden Tabelle sind die konkreten Erwartungen der deutschen Behörden an dem Rückgang der Stickoxidemission im Detail ersichtlich:
Fahrzeugkategorie | Erwartete Zahl der nachgerüsteten Fahrzeuge | Erwartete jährliche NOx-Reduzierung |
Schwere Kommunalfahrzeuge (>3,5 Tonnen) |
8.120 |
750 Tonnen |
Schwere gewerblich genutzte Fahrzeuge (3,5-7,5 Tonnen) |
20.000 |
400 Tonnen |
Leichte Kommunalfahrzeuge und gewerblich genutzte Fahrzeuge (2,8-3,5 Tonnen) |
84.000 |
300 Tonnen |
Auch unter vergaberechtlichen Gesichtspunkten ist die geplante Förderung interessant. Die Kommunen sind als öffentliche Auftraggeber zur sorgfältigen Anwendung des Vergaberechts bei der Beschaffung der Nachrüstungssysteme sowie deren Einbau verpflichtet. Je nach Größe der Stadt ist davon auszugehen, dass die Flotte an Dieselfahrzeugen durchaus groß sein wird, so dass auch die Aufträge unter Umständen einen beachtlichen Umfang erreichen könnten. Umso mehr sollten die Kommunen im Rahmen des Vergabeverfahrens das Gebot der Losaufteilung nach § 97 Abs. 4 S. 2 GWB beachten. Danach sind Leistungen in der Menge aufgeteilt und getrennt nach Art oder Fachgebiet zu vergeben. Der damit bezweckte Schutz des Mittelstandes wird bei Umgehung des Gebotes der Losaufteilung als schwerer Vergaberechtsverstoß mit der Konsequenz einer Rückforderung der Fördermittel bewertet. Die Kommunen sollten diesem fundamentalen Grundsatz des Vergaberechts im Rahmen ihrer Ausschreibung daher zwingend Beachtung schenken.
Der Beschluss wird zukünftig unter den Nummern SA.53054, SA.53055 und SA.53056 auf der Webseite der GD Wettbewerb abrufbar sein.
Autorin: Rechtsanwältin Kristin Hacky
Mail: k.hacky@cbh.de
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