Prof. Dr. Markus Ruttig studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten in Bonn, Edinburgh, Freiburg i. Br. und Passau (Promotion). Nach seiner Zulassung zur Anwaltschaft im Jahr 2001 arbeitete er zunächst vier Jahre lang in einer überörtlichen Kanzlei in Berlin im Bereich Medienrecht, bevor er 2004 zu CBH nach Köln wechselte.
Prof. Dr. Markus Ruttig ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und spezialisiert auf die Bereiche Wettbewerbs- und Medienrecht. Neben dem Urheberrecht und Presserecht bildet das Glücksspielrecht einen Schwerpunkt seiner Arbeit.
Prof. Dr. Markus Ruttig ist Lehrbeauftragter an der Hochschule Fresenius.
Der im C. H. Beck-Verlag erschienene Kommentar zum Glücksspielrecht wird von Prof. Dr. Markus Ruttig mitherausgegeben und bearbeitet. Zudem hat Prof. Dr. Markus Ruttig umfänglich im Bereich des Glücksspielrechts sowie des Urheberrechts publiziert.
Seit 2014/2015 weist das JUVE-Handbuch Prof. Dr. Markus Ruttig kontinuierlich als häufig empfohlenen Anwalt im Marken- und Wettbewerbsrecht sowie Medienrecht („ausgewiesener Experte im Glücksspielrecht“, Wettbewerber) aus. Das JUVE-Handbuch 2015/2016 weist Prof. Dr. Markus Ruttig als häufig empfohlenen Anwalt in den Bereichen Marken- und Wettbewerbsrecht („exzellent und praxisnah“ im IP, Mandant), im Medienrecht sowie im Presserecht („So loben Wettbewerber Prof. Dr. Markus Ruttig als ‚bedächtig, aber schnell und scharf, wenn es sein muss‘“) aus. Auch im aktuellen JUVE Handbuch 2020/2021 loben Mandanten Prof. Dr Markus Ruttig als „sehr kompetent im Wettbewerbs- und Glücksspielrecht“, heben seine „zielsichere Prozessführung“ hervor und resümieren: „Theorie und Praxis auf höchstem Niveau“; die Erfolgsgeschichte der glücksspielrechtlichen Praxis um Prof. Dr. Markus Ruttig bezeichnet JUVE als das Aushängeschild von CBH. 2021 wurde Prof. Dr. Markus Ruttig ebenfalls durch das Handelsblatt zum „Best Lawyer“ im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz ausgezeichnet.